Das digitale Covid-Zertifikat ist seit dem 1. Juli in allen EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gültig. Die entsprechende Verordnung ist am 1. Juli in Kraft getreten. Aber was ist mit der Schweiz? Die gute Nachricht: Seit dem 9. Juli wird das Covid-Zertifikat der EU auch in der Schweiz anerkannt.
Impf-, Test- oder Genesenennachweis – das digitale Covid-Zertifikat der EU kann als Nachweis genutzt werden. Ziel ist es, den freien Personenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern. Die EU-Verordnung definiert die europaweit harmonisierten Rahmenbedingungen für die Ausstellung von digitalen Impf-, Test- und Genesenenzertifikaten. So können Apotheken hierzulande auch digitale Impfzertifikate für Personen ausstellen, die in anderen EU-Mitgliedstaaten geimpft wurden.
Aber auch das Reisen in und aus der Schweiz wird erleichtert, denn seit dem 9. Juli werden Schweizer Covid-19-Zertifikate und EU-Zertifikate gegenseitig anerkannt. Haben Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörige, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, das Schweizer Covid-Zertifikat, können sie innerhalb der EU zu den gleichen Bedingungen reisen wie diejenigen mit einem digitalen Covid-Zertifikat der EU. „Inhaber eines Schweizer Covid-19-Zertifikats müssen sich daher in Deutschland kein neues Covid-19-Zertifikat ausstellen lassen“, teilt die ABDA mit.
Die Europäische Kommission hat bereits am 1. Juni ein Gateway aktiviert, über das alle Zertifikatssignaturen EU-weit geprüft werden können. Somit können die Zertifikate grenzüberschreitend genutzt werden. Personenbezogene Daten werden dabei aber nicht übermittelt. Und was ist international? „Zur Anerkennung von Impfungen auf internationaler Ebene (außerhalb der EU) laufen derzeit noch die Gespräche“, schreibt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in seinen FAQ zum digitalen Impfnachweis.
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