Bürgertests: Bayerische Apotheken dürfen bis Ende Juni testen
In Bayern werden in mehr als 1.000 Apotheken kostenlose Bürgertests durchgeführt. Rund 320.000 Tests haben die Kolleg:innen vom 10. März bis 12. April bewältigt und so die Bayerische Teststrategie vorangetrieben. Möglich war dies aufgrund einer Allgemeinverfügung, die bis zum 30. April gültig war. Die gute Nachricht: Es gibt eine neue Allgemeinverfügung, die den nahtlosen Übergang sichert und spätestens am 30. Juni 2021 außer Kraft tritt. Und noch eine gute Nachricht: Auch die Zusatzvergütung für Schnelltests wurde in Bayern verlängert.
Die Coronavirus-Testverordnung regelt den Anspruch der Bürger:innen – asymptomatischen Personen – auf mindestens einen kostenlosen Coronatest mittels PoC-Antigen-Tests im Rahmen der Verfügbarkeit.
Bayern: Allgemeinverfügung für Bürgertests in Apotheken bis Ende Juni gültig
Die sogenannten Bürgertestungen sind auch in Apotheken möglich – in Bayern noch bis zum 30. Juni 2021, wie eine vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am 29. April veröffentlichte neue Allgemeinverfügung gestattet.
Das Ministerium dokumentiert in einer Liste, welche bayerischen Apotheken Bürgertests durchführen. Wie die Landesapothekerkammer mitteilt, müssen sich bereits gemeldete und damit als beauftragt geltende Apotheken nicht erneut in die vom Ministerium geführte Liste eintragen. Apotheken, die von der Allgemeinverfügung noch keinen Gebrauch gemacht haben, allerdings schon.
Der aktualisierte Leitfaden enthält Ergänzungen zu den räumlichen Voraussetzungen und zum Testablauf. Konkret geht es dabei um die Entnahme von Körpermaterial für die bestätigende Diagnostik bei positivem PoC-Antigen-Test und die Versendung an einen Leistungserbringer der Labordiagnostik.
Apotheker:innen haben in Bayern die Wahl, wie und wo sie Bürgertests anbieten. Möglich ist dies im Rahmen des Apothekenbetriebs (in den Apothekenbetriebsräumen oder nahegelegenen Räumlichkeiten, etwa Nebenräumen oder Zelten vor der Apotheke) oder als Betreiber:innen einer Teststation in geeigneten Räumlichkeiten außerhalb der Apotheke.
Zusatzvergütung verlängert
Die Bayerische Staatsregierung verlängert außerdem die Zusatzvergütung für Apotheken. Somit erhalten Ärzt:innen und Apotheker:innen das gleiche Honorar für Bürgertests, nämlich 15 Euro. Das Kabinett verlängerte die zusätzliche Vergütung in Höhe von drei Euro über den 30. April hinaus bis zum 30. Juni 2021.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Impf-„Beifang“ für Apotheken
„Die beste Krankheit für die Krankenkassen ist die, die nicht entsteht“, so Anne-Kathrin Klemm. Für die Vorsitzende des BKK-Dachverbandes muss …
PTA fällt nachträglich durch Abschlussprüfung
In Thüringen durchlebte eine PTA-Auszubildende den reinen Horror: Ihre bereits bestandene schriftliche Abschlussprüfung wurde nachträglich aberkannt, daher musste sie ihr …
ePA: Kaum Widerspruch gegen Nutzung
Befunde, Medikamente, Laborwerte – gespeichert in einer elektronischen Patientenakte, auf die Praxen, Kliniken und Apotheken zugreifen können. Das kommt nach …