Apotheken sollen in die nationale Teststrategie einbezogen werden. So weit, so gut. Eine aktuelle aposcope-Umfrage unter den Kolleg:innen zeigt allerdings, dass Testen und Impfschutz in einem engen Zusammenhang stehen. Wenn Apotheken im großen Stil testen sollen, müsste das Personal bei der Corona-Impfung priorisiert werden, sagen neun von zehn Umfrageteilnehmer:innen. Auch der Landesapothekerverband Baden-Württemberg fordert, das testende Apothekenpersonal bei der Corona-Impfung höher zu priorisieren. Mit Erfolg: Das Sozialministerium hat eingelenkt – das testende Apothekenpersonal gehört im Bundesland zur Priorisierungsgruppe 2.
Apothekenmitarbeiter:innen haben durch Kundenkontakt und Co. ohnehin ein erhöhtes Infektionsrisiko. Werden in einer Apotheke Coronatestungen angeboten, steigt das Ansteckungsrisiko. „Wer sich aber mehrere Stunden täglich unmittelbar einem erhöhten Infektionsrisiko aussetzt, sollte auch bei der wichtigen Corona-Schutzimpfung zuvorderst berücksichtigt werden. Ich sehe hier die Politik gefordert, diesen Schutz durch eine Anpassung der Corona-Impfstrategie auch zu gewährleisten,“ fordert LAV-Präsident Fritz Becker. „Unsere Kolleginnen und Kollegen müssen für diese wichtige Aufgabe einfach optimal geschützt werden.“
Wer wann geimpft wird, legt die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) und die darin verankerte Priorisierung fest. Das Apothekenpersonal steht dabei nicht an oberster Stelle. Daher forderte der LAV mindestens eine Einstufung in die Priorisierungsgruppe 2, in der sich unter anderem auch Lehrer:innen befinden. „Eine Immunisierung unseres Personals schützt letztlich auch die Menschen, die wir testen, vor einer etwaigen Ansteckung im Rahmen des Schnelltests,“ so Becker.
Der LAV hat sich durchgesetzt. Apotheker:innen, die Schnelltestzentren betreiben oder in den eigenen Apotheken Coronatests durchführen, stehen in Baden-Württemberg künftig in der zweithöchsten Priorisierungsgruppe – sie werden nach §3 Absatz 1 Nummer 5 der CoronaImpfV eingestuft. In der Gruppe sind Personen über 70 Jahren sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen zu finden. Und nun auch Apotheker:innen als Personen, „die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.“
„Wir haben uns seit Wochen für diese Eingliederung eingesetzt. Die Entscheidung kommt spät, aber erfreut uns natürlich dennoch“, so ein LAV-Sprecher. „Es ist schön, dass die Landesregierung hier die testende Apothekerschaft mit dem Personal in Testzentren und der Ärzteschaft gleichstellt. Das bestätigt uns, dass das Engagement der Apothekerschaft hier gesehen wird und das Land sich um ihren Gesundheitsschutz kümmert.“
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Dosierungsangabe: Zu oft Kürzel „Dj“
Dass die Dosierung einen festen Platz auf der Verordnung findet, war Wunsch der Apotheker:innen. Das Ziel: die Arzneimittelsicherheit erhöhen. Ob …
Mounjaro als Fertigpen: Tirzepatid in neuer Darreichungsform
Mounjaro (Tirzepatid, Lilly) kann sowohl zum Gewichtsmanagement als auch zur Behandlung von Typ-2-Diabetes zum Einsatz kommen. In Kürze könnte das …
BG-Rezepte: (keine) Übernahme von Mehrkosten?
Wenn Patient:innen ein BG-Rezept vorlegen, gibt es einiges zu beachten. Eine Zuzahlung fällt grundsätzlich nicht an. Was ist jedoch bei …