Rolle rückwärts: Schluss für Klarsichtmasken in Bayern
Unzureichender Schutz: Weil sie den Ausstoß von Aerosolen nicht ausreichend verhindern können, zählt das Gesundheitsministerium in Bayern Klarsichtmasken ab sofort nicht mehr zu den Alltagsmasken.
Ob Stoff-, OP- oder FFP2-Masken: Eine Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist aus unserem Alltag seit Monaten nicht mehr wegzudenken. Doch neben den klassischen Formen gibt es inzwischen immer mehr neue Varianten für den „Schnutenpulli“. Denn neben akustischen Schwierigkeiten wird oft bemängelt, dass textile MNB, zum Beispiel aus Stoff oder filtrierendem Material, das Atmen erschweren und einen Großteil des Gesichtes verdecken.
Nicht so jedoch bei Klarsichtmasken. Ähnlich wie Face Shields, also Plastikvisiere, die an die Stirn geklemmt werden, bestehen Klarsichtmasken im Wesentlichen aus einer gehärteten durchsichtigen Kunststofffolie, die auf Mund und Nase aufgesetzt und an den Ohren befestigt wird. Doch wie wirksam sind diese Masken gegen Aerosole? Das wollten Forscher*innen der Hochschule München wissen. Das Ergebnis: Der Schutzfaktor ist unzureichend. Nachdem auch die Sendung „#BR24-Faktenfuchs“ darüber berichtete, wurde die Masken-Deklaration vom Gesundheitsministerium in Bayern angepasst – Klarsichtmasken sind nicht mehr erlaubt.
Klarsichtmasken = Alltagsmasken? Bayern mit Kehrtwende
Wissenschaftler*innen der Münchner Hochschule haben untersucht, inwiefern Klarsichtmasken das Austreten von Aerosolen verhindern können. Ihr Ergebnis überrascht leider wenig: Da die Masken nicht eng an Mund und Nase anliegen, sondern ein größerer Spalt dazwischen besteht, können Aerosole nahezu ungehindert seitlich und nach oben austreten. Im Vergleich zu medizinischen Masken oder auch Alltagsmasken aus Stoff sei die Wirkung folglich unzureichend.
Im Zuge der Untersuchungsergebnisse sowie in Anbetracht der fortgeschrittenen Erkenntnisse um die Ausbreitung von SARS-CoV-2 über Aerosole hat das Bayerische Gesundheitsministerium nun nach eigenen Angaben „verschiedene Mund-Nasen-Bedeckungen infektionsschutzfachlich hinsichtlich ihrer generellen Eignung neu beurteilt und bewertet“. Denn bisher hatten sowohl das Ministerium als auch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Bayern die Klarsichtmasken im Gegensatz zu Visieren mit textilen Alltagsmasken gleichgesetzt, weil sie als geeignetes Instrument zur Verhinderung von Tröpfcheninfektionen angesehen wurden.
Nun deklariert das Ministerium eine Mund-Nasen Bedeckung jedoch als „eine an den Seiten eng anliegende, Mund und Nase bedeckende textile Barriere, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, eine Ausbreitung sowohl von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln als auch von Aerosolen durch Atmen, Husten, Niesen und Aussprache zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie“ und schließt sich damit der neuen Einschätzung des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit an. Da Klarsichtmasken diesen Anforderungen an eine MNB nicht entsprechen, seien sie nun den Face Shields gleichgestellt und würden nicht mehr akzeptiert.
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