185 Euro Notfall-Kinderzuschlag: Sonderregelung wegen Corona
Kurzarbeit und Verdienstausfall: Die Corona-Pandemie stellt Eltern und Familien aufgrund von Kita- und Schulschließung nicht nur vor organisatorische, sondern auch finanzielle Schwierigkeiten. PTA und PKA gehören nicht zu den Topverdienern. Wer jetzt noch auf Kurzarbeit gesetzt wurde, kann schnell in eine finanzielle Schieflage geraten. Das Bundesfamilienministerium will die finanzielle Lücke bei Familien mit Kindern über den Notfall-Kinderzuschlag stopfen.
Die Regelungen zum Notfall-Kinderzuschlag (KiZ) sind als Teil eines Sozialschutz-Paketes zum 1. April 2020 in Kraft getreten und gelten befristet bis zum 30. September. Der Anspruch auf das Notfall-KiZ ist von der Familienkasse zu prüfen und soll Familien, die durch das Coronavirus ein deutlich geringeres Einkommen haben, unterstützen.
Was ist der Notfall-KiZ?
Die Regeln für den Notfall-KiZ wurden aufgrund der Corona-Pandemie erlassen. Einen KiZ gibt es nämlich schon. Er soll erwerbstätigen Eltern als zusätzliche finanzielle Unterstützung dienen, wenn die Eltern genug für sich selbst verdienen, aber der Lohn nicht oder nur knapp reicht, um für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen. Der KiZ beträgt bis zu 185 Euro monatlich pro Kind und deckt zusammen mit dem Kindergeld den Bedarf eines Kindes. KiZ-berechtigte Familien haben außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und sind von Kitagebühren befreit.
Der Berechnungszeitraum für den Notfall-KiZ ist deutlich verkürzt. Familien müssen nicht wie beim KiZ üblich, das Einkommen der letzten sechs Monate nachweisen, sondern nur das des letzten Monats vor der Antragstellung.
Wer kann den Zuschlag beantragen?
Der KiZ wird für jedes unverheiratete Kind bis 25 Jahre gezahlt. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Kinder leben im eigenen Haushalt und die Eltern erhalten Kindergeld
- das Einkommen darf eine Mindestgrenze von 900 Euro brutto für Paare und 600 Euro brutto für Alleinerziehende nicht unterschreiten
- die Eltern haben für sich selbst genug Einkommen und zusammen mit dem Kinderzuschlag, dem Kindergeld und dem eventuell zustehenden Wohngeld kann der Bedarf der Familie gedeckt werden
- das Einkommen, das auf den Kinderzuschlag angerechnet wird, ist nicht so hoch, dass sich der Kinderzuschlag auf null reduziert.
Der Antrag kann online auf der Internetseite der Familienkasse gestellt werden. Ob Apothekenmitarbeiter Anspruch auf KiZ haben, kann mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse überprüft werden.
Hier findest du Informationen zum Kurzarbeitergeld ?.
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