Krankschreibung statt Urlaub: Kündigung
Wenn der/die Arbeitgeber:in einen Urlaub ablehnt, ist der Frust oft groß. Sich einfach für die betreffenden Tage krankschreiben zu lassen, ist keine gute Idee. Die Flucht in eine vorgetäuschte Krankheit ohne echte Untersuchung kann laut einem Urteil eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.
Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen, nach der das Erschleichen einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne tatsächliche Untersuchung nach einem verweigerten Urlaub eine außerordentliche, fristlose Kündigung rechtfertigen kann. Denn wenn eine Krankschreibung nur als Vorwand genutzt wird, um eine bereits gebuchte Reise trotz abgelehnten Urlaubs anzutreten, geht es nicht nur um einen schweren Vertrauensbruch, sondern auch um möglichen Betrugs.
Flugreise gebucht, aber Urlaub abgelehnt
In dem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber einen Urlaubsantrag abgelehnt. Trotzdem erschien der Mann, der seinen Urlaub schon gebucht hatte, nicht zur Arbeit. Stattdessen legte er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, die ihm Rückenschmerzen attestierte. Der Arbeitgeber glaubte nicht an einen Zufall, sondern vermutete einen Vorwand für die Flugreise und kündigte das Arbeitsverhältnis fristlos. Denn schon in den Jahren zuvor war der Angestellte auffällig oft direkt vor oder nach genehmigten Urlaubstagen krankheitsbedingt ausgefallen.
Keine Untersuchung
Im Prozess wurde die behandelnde Ärztin als Zeugin vernommen und auf die strafrechtlichen Folgen einer Falschaussage hingewiesen. Daraufhin gab der Kläger selbst zu, dass vor Ort überhaupt keine körperliche Untersuchung stattgefunden hatte. Die Ärztin hatte das Attest ohne medizinische Abklärung ausgestellt.
Kündigungsschutzklage scheitert
Für die Richter:innen wog dieser Umstand besonders schwer. Wer sich ein Attest ohne Untersuchung besorge, um unberechtigt Entgeltfortzahlung zu erhalten, begehe regelmäßig einen Betrug. Das Gericht sah in der Vorgehensweise eine erhebliche kriminelle Energie, weil der Kläger die Medizinerin gewissermaßen als Werkzeug benutzt und selbst vor Gericht zunächst an der Version einer Untersuchung festgehalten hatte. Durch diesen Täuschungsversuch sei jegliche Vertrauensbasis für eine weitere Zusammenarbeit zerstört, sodass eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich gewesen sei.
Checkliste
Die Arbeitsgemeinschaft erklärt, was Beschäftigte bei Krankschreibung und abgelehntem Urlaub beachten sollten:
- Eine Krankschreibung setzt eine ärztliche Untersuchung voraus, persönlich oder in den zulässigen Fällen per Video oder Telefon.
- Fällt eine Erkrankung zeitlich mit einem abgelehnten Urlaub zusammen, kann der/die Arbeitgeber:in den Beweiswert der Krankschreibung anzweifeln. Ärztliche Unterlagen sollten Beschäftigte deshalb aufbewahren.
- Im Prozess gilt die Wahrheitspflicht. Falsche Angaben können den Vertrauensbruch noch vertiefen.
- Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden. Betroffene sollten sich deshalb frühzeitig anwaltlich beraten lassen.












