Arzneimitteleinnahme trotz Einschränkungen
Die Therapietreue ist bei der Behandlung mit Arzneimitteln von zentraler Bedeutung. Doch wie gelingt die Einnahme, wenn Patienti:nnen mit Beeinträchtigungen wie Sehstörungen, Zittern oder Schluckbeschwerden leben? Bei der Beratung fallen solche Einschränkungen oft schnell auf und sollten direkt angesprochen werden. Denn es gibt viele passende Lösungen.
Für Menschen, die schlecht sehen, hören oder Schluck- und Gelenkprobleme in den Händen haben, ist die Medikamenteneinnahme mitunter schwer. In der Zusammenarbeit von Arztpraxen, Apotheken und Hilfsorganisationen können Fehler minimiert werden. Denn neben Tricks gibt es auch Hilfsmittel.
Sehschwäche Kund:innen der Apotheke
Wer etwa schlecht sieht und gleichzeitig an Diabetes leidet, kann vielleicht die Markierungen am Drehkopf des Pens schlecht erkennen. Moderne Pens können hier hilfreich sein. Außerdem gibt es Lupen zum Aufstecken, um die Markierungen deutlicher hervorzuheben.
Gerade älteren Menschen und Kindern fällt manchmal das Schlucken von Tabletten schwer. In der Apotheke wissen die Angestellten um Alternativen wie Tropfen, Säfte oder Brausetabletten. Allerdings ist ein Tausch nicht immer möglich. Manche Kapseln können geöffnet und manche Tabletten zu Pulver verarbeitet werden – doch Patient:innen sollten dies nie eigenmächtig, sondern nur in Rücksprache mit pharmazeutischem Fachpersonal tun.
Auch Schluckhilfen können angeboten werden. Dabei wird ein Gel um die Tablette gelegt und so das Schlucken erleichtert.
Patientinnen oder Patienten, die nicht mehr genug Kraft in den Fingern haben, um ihre Tabletten aus dem Blister zu drücken, oder vergesslich sowie verwirrt sind, kann eine Tablettenbox oder die Verblisterung durch eine Apotheke helfen. Auch Pillen- oder Tubenausdrücker können helfen.
Das zahlt die Kasse
Die Krankenkassen übernehmen ganz oder teilweise etwa die Kosten für Hilfsmittel wie Symbolkarten oder andere Kommunikationshilfen. Benötigen Menschen mit einer Hörbehinderung bei einem Praxisbesuch eine Gebärdendolmetscherin oder einen Gebärdendolmetscher, dann werden die Kosten in der Regel ebenfalls von der Krankenkasse gezahlt.
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