2026: Das ist neu
Neues Jahr, neue Regeln. 2026 treten einige Änderungen in Kraft oder gelten bereits. Das bringt auch für PTA zahlreiche Neuerungen mit sich, beispielsweise in puncto Geld. Das Wichtigste im Überblick.
Für viele Apothekenangestellte gibt es in diesem Jahr mehr Geld. So ist im Tarifgebiet des Arbeitgeberverbands deutscher Apotheken (ADA) die nächste Stufe der Tariferhöhung in Kraft getreten und bringt PTA und Co. 3 Prozent mehr Gehalt.
Viele Geringverdienende profitieren zudem von der ersten Stufe der Mindestlohnerhöhung – vor allem Frauen. Seit Jahresbeginn müssen pro Stunde mindestens 13,90 Euro pro Stunde gezahlt werden. 2027 kommt die nächste Steigerung auf 14,60 Euro die Stunde. Der höhere Mindestlohn greift für alle Beschäftigten, auch für Minijobber:innen.
Dagegen müssen Beschäftigte mit höherem Einkommen mitunter höhere Abgaben leisten. Wie in jedem Jahr haben sich auch 2026 die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung geändert. Außerdem steigen für viele Bürger:innen die Krankankassenbeiträge, denn der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz hat sich 2026 um 0,4 Prozentpunkte auf 2,9 Prozent erhöht.
Achtung: Generell soll beim Gehalt künftig mehr Transparenz herrschen. So muss hierzulande bis zum 7. Juni 2026 die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt werden. Unter anderem müssen Arbeitgebende schon im Bewerbungsprozess das Einstiegsgehalt oder eine Gehaltsspanne nennen und den Grundsatz „Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit“ umsetzen. Lohnunterschiede nach Gehalt müssen demnach überprüft werden und bei einer möglichen Diskriminierung entsprechende Gegenmaßnahmen ergriffen werden.
Mehr Kindergeld, höhere Pendlerpauschale
Auch PTA mit Kind dürfen sich 2026 über mehr Geld freuen. Denn das Kindergeld ist zum Jahreswechsel um 4 Euro auf 259 Euro pro Monat und Kind gestiegen. Auch der Kinderfreibetrag wurde angehoben – auf 6.828 Euro. Bis zu diesem Betrag müssen Erziehungsberechtigte auf ihr Einkommen keine Steuern zahlen und haben somit mehr Netto von ihrem Bruttoeinkommen. Außerdem haben Eltern ab sofort einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung bereits für Kinder ab der ersten Klasse.
Mehr Geld von der Steuer gibt es auch für das Pendeln zur Arbeit. Für jeden gefahrenen Kilometer können 38 Cent bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, und zwar direkt ab dem ersten Kilometer. Stichwort Pendlerpauschale. Ein Beispiel: Wohnen PTA 25 Kilometer von der Apotheke entfernt und fahren an rund 270 Tagen (bei einer Sechs-Tage Woche) dorthin, ergibt sich ein Betrag von 2.565 Euro (270 Tage x 25 Kilometer x 0,38 Euro).
Das ist 2026 noch neu
Wer online einen Vertrag abschließt, genießt nun ein vereinfachtes Widerrufsrecht. So ist ab Sommer – genau ab 19. Juni – ein Widerrufsbutton Pflicht, über den Onlinekäufe wieder rückgängig gemacht werden können. Die Pflicht gilt für Unternehmen, die den Vertragsschluss über eine Website oder App anbieten.
Außerdem ist für dieses Jahr auch die Einführung verbindlicher, EU-weiter Höchstmengen für die Inhaltsstoffe von Nahrungsergänzungsmitteln vorgesehen. Dieser wird von Verbraucherschützer:innen schon länger gefordert, denn viele Präparate seien unnötig und zu hoch dosiert, heißt es unter anderem von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
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