IKKen: Was gilt bei Hilfsmitteln?
Dass sich die IKK Classic und der Deutsche Apothekerverband (DAV) nicht auf einen neuen Hilfsmittelvertrag einigen konnten, hatte große Wellen geschlagen. Apotheken können nur versorgen, wenn sie dem Einzelvertrag der Kasse beigetreten sind. Doch wie sieht es bei den anderen IKKen aus?
Apotheken dürfen Versicherte nur mit Hilfsmitteln versorgen, wenn sie bestimmte Qualifikationen nachweisen können und Versorgungsverträgen beigetreten sind. Dabei sind verschiedene Verträge und Präqualifikationen zu beachten. Immerhin konnten DAV und GKV-Spitzenverband eine Einigung zur Abschaffung der Präqualifizierung für apothekenübliche Hilfsmittel in 18 Produktgruppen erzielen. Verschiedene Verträge für die verschiedenen Kostenträger gibt es weiterhin – auch bei den einzelnen IKKen. Ein Überblick für Apotheken in Berlin:
BIG direkt gesund
Mit der BIG direkt gesund wurde kein Hilfsmittelversorgungsvertrag geschlossen. Somit muss jede Versorgung vorab genehmigt werden.
IKK Berlin und Brandenburg
Berliner und Brandenburger Apothekerverband haben mit der IKK einen Hilfsmittelversorgungsvertrag geschlossen, der es den Apotheken ermöglicht, Versicherte der IKK Berlin und Brandenburg mit Hilfsmitteln zu versorgen.
IKK Classic
Der Hilfsmittelvertrag wurde im Sommer gekündigt. Somit besteht ein vertragsloser Zustand. Die Kasse bestand laut DAV auf „wirtschaftlich nicht tragfähigen Konditionen.“ Allerdings bietet die IKK Classic ohne Abstimmung mit dem DAV die Möglichkeit zum Abschluss von Einzelverträgen. Diese sollten Apotheken sorgfältig prüfen. Eine Einzelfallprüfung durch vorherige Genehmigung ist von der Kasse nicht vorgesehen.
IKK Innovationskasse
Zwischen dem DAV und der IKK Innovationskasse besteht ein bundesweiter Hilfsmittelversorgungsvertrag. Apotheken, die dem Vertrag beigetreten sind, können die Versicherten gemäß Vertrag mit Hilfsmitteln versorgen.
IKK Südwest
Zwischen dem Berliner Apothekerverband und der in Berlin nicht geöffneten IKK Südwest gibt es keinen Hilfsmittelversorgungsvertrag. Das bedeutet: Wollen Apotheken in Berlin Versicherte der IKK Südwest mit Hilfsmitteln versorgen, muss jede Versorgung im Einzelfall vorab genehmigt werden.
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