Vitamin D: Achtung vor Überdosierung durch Lebensmittel
Vor allem in der kalten Jahreszeit steigt die Nachfrage nach Präparaten zur Supplementierung von Vitamin D. Denn die Tage werden kürzer und Sonnenstrahlen sind mitunter rar gesät. Über das Für und Wider einer Einnahme wird jedoch immer wieder diskutiert und vor Überdosierungen gewarnt. Diese können auch durch ein Zuviel an Vitamin D aus Lebensmitteln auftreten, mahnt die Verbraucherzentrale aktuell.
Während die Aufnahme von 2.000 IE pro Tag laut einer Studie als sicher angesehen werden können, warnte zuletzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vor allem vor hohen Einzeldosen – sogenannten „Bolusdosen“. Denn: Zu viel des Sonnenvitamins kann die Gesundheit gefährden. So drohen sogar Vergiftungssymptome. Das Problem: Oftmals erfolgt die Aufnahme sogar unbewusst. Denn auch zahlreichen Lebensmitteln ist Vitamin D zugesetzt – ohne entsprechende Genehmigung, mahnt aktuell die Verbraucherzentrale und warnt vor gesundheitlichen Folgen.
Zur Erinnerung: Die optimale Versorgung mit Vitamin D liegt bei Serumkonzentrationen von 25(OH)D über 30 ng/ml. Fällt der Vitamin D-Spiegel leicht unter die 30 ng/ml-Marke, wird von einer nicht mehr optimalen Versorgung gesprochen. Als Vitamin D-Mangel werden dagegen Werte unter 20 ng/ml eingestuft. Bei mehr als 50 ng/ml ist von einer Überversorgung die Rede.
Vitamin D-Überdosierung durch Lebensmittel
Im Rahmen ihres Marktchecks hatten die Verbraucherschützer:innen rund 112 Produkte, darunter Süßigkeiten, Getränke, Milch- und Milchersatzprodukte und Cerealien unter die Lupe genommen. In rund 60 Prozent davon konnte der Zusatz von Vitamin D festgestellt werden, ohne dass dafür eine Genehmigung vorlag. Diese ist jedoch für den Großteil der Lebensmittelgruppen Pflicht. Eine Zugabe von Vitamin D ist demnach für Margarine und Streichfette erlaubt sowie unter anderem für Milch oder Pilze, die über UV-Strahlung mit Vitamin D angereichert werden. Laut den Verbraucherschützer:innen gelten hierbei jedoch die Vorgaben der Novel Food-Verordnung.
„68 Produkte dürften gar nicht auf dem Markt sein, da sie keine Zulassung für eine Vitamin D-Anreicherung hatten“, kritisieren die Verbraucherschützer:innen.
Hinzukommt, dass die vom BfR vorgeschlagenen Höchstmengen für Vitamin D in Lebensmitteln inklusive Nahrungsergänzungsmitteln bei 10 Prozent der untersuchten Produkte überschritten wurden. Demnach empfiehlt das BfR
- bei NEM pro Tagesverzehrempfehlung für Jugendliche und Erwachsene maximal 20,0 μg Vitamin D,
- für Milch und Milchprodukte, einschließlich Käse maximal 1,5 μg pro 100 g,
- bei Brot und Getreideprodukten höchstens 5,0 μg pro pro 100 g,
- für Streichfette und Speiseöle maximal 7,5 μg pro 100 g und
- bei sonstigen Lebensmitteln keinen Zusatz von Vitamin D.
Grundlage sind die Beschlüsse der Europäischen Lebensmittelbehörde (EFSA), die ein „Tolerable Upper Intake Level (UL)“ von 100 μg pro Tag für Erwachsene festgelegt hat.
Im Marktcheck wurden jedoch auch viele Lebensmittel entdeckt, denen laut dem Konzept und den Empfehlungen des BfR gar kein Vitamin D hätte zugeführt werden dürfen. Dazu gehörten Getränke, Smoothies, Tees und Süßigkeiten.
Daher mahnen die Expert:innen, bereits beim Einkauf genau darauf zu achten, ob entsprechende Produkte Vitamin D enthalten, um Überdosierungen zu vermeiden. Vor allem bei Produkten, die in größeren Mengen verzehrt werden, sollte auf Vitamin D verzichtet werden. Für eine ausreichende Versorgung mit dem Sonnenvitamin sollte stattdessen auf eine Calcium-reiche Ernährung, den regelmäßigen Verzehr von fetthaltigen Seefischen wie Lachs, Makrele oder Sardinen sowie ausreichend Bewegung und frische Luft gesetzt werden.
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