Rimegepant bei Migräne: Trotz Empfehlung kein Zusatznutzen?
Leiden Patient:innen unter Migräne, ist schnelle und effektive Hilfe gefragt. Dabei gehören anstelle von Schmerzmitteln wie nicht-steroidale Antirheumatika vor allem Triptane zu den Mitteln der Wahl. Doch auch Gepante wie Rimegepant und Atogepant kommen inzwischen ins Spiel. Der Zusatznutzen von Rimegepant ist jedoch fraglich.
Vor Kurzem wurden die S1-Leitlinie zur Therapie der Migräneattacke und Prophylaxe der Migräne der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Migräne- und Kopfschmerzgesellschaft (DMKG) aktualisiert. Triptane wie Sumatriptan und Co. bleiben dabei weiterhin der Goldstandard.
Doch auch Rimegepant (Markenname Vydura, Pfizer) kann bei akuter Migräne Anwendung finden und wird außerdem zur Prophylaxe der episodischen Migräne empfohlen, heißt es in der Aktualisierung. Doch am Nutzen des Arzneimittels gibt es Zweifel. Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) sieht einen Zusatznutzen „als nicht belegt an“.
Rimegepant ist ebenso wie Atogepant ein oraler Calcitonin Gene-Related Peptide (CGRP)-Rezeptorantagonist. Bei CGRP handelt es sich um ein Neuropeptid, das aus 37 Aminosäuren besteht und gefäßerweiternd wirkt. Die Bildung erfolgt im peripheren und Zentralnervensystem, wo CGRP an seinen jeweiligen Rezeptor bindet und als Botenstoff fungiert. Das Peptid wirkt sich positiv auf die Kontraktionsfähigkeit sowie die Schlagkraft des Herzens aus, unterstützt die Regulation der Körpertemperatur im Nervensystem und ist an der Schmerzempfindung beteiligt. CGRP wirkt zudem diuretisch, weil es die glomeruläre Filtration an der Niere erhöht. Hinzukommt eine starke Vasodilatation der Blutgefäße. Rimegepant bindet selektiv an den CGRP-Rezeptor und blockiert die Wirkung des Peptids, wodurch unter anderem die Schmerzweiterleitung gehemmt wird.
Rimegepant zur Migräneprophylaxe: Zusatznutzen fraglich
Wie die AkdÄ in einer aktuellen Stellungnahme informiert, ist das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen bereits im Sommer zu der Einschätzung gekommen, dass kein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen von Rimegepant bei Erwachsenen mit mindestens vier Migräneattacken pro Monat mit Indikation für eine präventive Behandlung von episodischer Migräne gegenüber zweckmäßigen Vergleichstherapien besteht. Ein Zusatznutzen sei damit nicht belegt.
Auch die AkdÄ teilt diese Meinung. Denn: Geeignete Studiendaten, mit denen der therapeutische Nutzen von Rimegepant im Vergleich zu anderen Optionen der Migräneprophylaxe beurteilt werden kann, fehlen derzeit. Die finale Entscheidung über den Zusatznutzen trifft der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) Mitte November.
Übrigens: Mit Atogepant (Markenname Aquipta, Abbvie) steht seit rund einem halben Jahr hierzulande bereits ein Gepant zur Migräneprophylaxe zur Verfügung.
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