Phagro: Patient:innen erwarten beim Versand Temperatureinhaltung
Dass es für den Versandhandel keine Temperaturkontrolle gibt und die Apotheken vor Ort strengeren Vorgaben in puncto Lagerung und Versand von Arzneimitteln unterliegen, ist aus Sicht des Bundesverbandes des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) untragbar. Zudem zeigt die aktuelle Forsa-Umfrage „Arzneimittelsicherheit bei Hitze“ im Auftrag des Phagro, dass Patient:innen erwarten, dass die Temperatureinhaltung beim Versand kontrolliert wird.
Sommer wie Winter werden Arzneimittel aus dem grenznahen Ausland nach Deutschland verschickt. Temperaturkontrollen gibt es nicht, denn dafür fühlt sich auf beiden Seiten der Grenze keine Behörde verantwortlich, so der Phagro. Doch damit könnte bald Schluss sein, denn der Koalitionsvertrag sieht vor, die Regeln für stationäre und Versandapotheken zu vereinheitlichen. Marcus Freitag, Vorsitzender des Phagro, fordert eine zügige Umsetzung.
Temperatureinhaltung: Verbraucher:innen erwarten Kontrollen
Dass es schnell gehen muss, zeigt auch eine aktuelle Forsa-Umfrage. Fast zwei Drittel der Befragten erwarten, dass die Einhaltung von Temperaturvorgaben beim Arzneimittelversand kontrolliert wird. Die Umfrageergebnisse zeigen auch, dass Pakete vielfach entgegen der Vorschriften nicht persönlich übergeben werden.
Zu Verstößen der EU-Versender, die zu einer Gefährdung der Arzneimittelsicherheit führen könnten, lägen laut Politik keine Erkenntnisse vor. Der Phagro sieht die fehlenden Kontrollen als Grund für die dünne Informationslage und liefert mit der Forsa-Umfrage Fakten.
„Die Ergebnisse zeigen, dass Regelungen, die für den Großhandel und die Apotheken gelten und die diese strengstens einhalten, von Versendern missachtet werden. Die Patientinnen und Patienten haben da eine ganz andere Erwartung“, so Freitag. „Wenn 63 Prozent der Befragten sagen, die Einhaltung der Temperaturvorgaben sollte kontrolliert werden, ist das ein klares Signal an die Politik.“ Nur jeder Fünfte in der Befragung hält die Temperaturkontrollen für verzichtbar, denn 61 Prozent der Befragten halten es für wahrscheinlich, dass Temperaturen von mehr als 25 Grad die Qualität oder Wirksamkeit von Medikamenten beeinträchtigen.
Garage statt persönliche Zustellung
Auch Versender sind zu einer persönlichen Aushändigung der Bestellung rechtlich verpflichtet. Doch die Umfrage zeigt, dass Pakete auch vor der Wohnungstür oder dem Haus abgestellt werden (27 Prozent) oder an einem anderen Ort wie in der Garage (13 Prozent). Aber auch Packstationen, Nachbar:innen oder Läden dienen als Ablageorte. „Diese Ergebnisse zeigen, dass der Versand über Paketdienstleister, der hier standardmäßig verwendet wird, für Arzneimittel ungeeignet ist“, sagt Freitag. „Wenn Arzneimittel bei Hitze im Freien oder in unklimatisierten Innenräumen herumliegen, lassen sich natürlich keine Temperaturvorgaben einhalten.“
Vor-Ort-Versorgung stärken
Im Koalitionsvertrag wurde eine Vereinheitlichung der Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten vereinbart. Freitag unterstützt das Vorhaben und drängt auf eine schnelle Umsetzung, doch die Formulierung greife zu kurz. „Es geht hier nicht nur um kühlkettenpflichtige Produkte,“ so Freitag. „Es geht um alle Medikamente, die über längere Zeit nicht Temperaturen von über 25 Grad ausgesetzt sein dürfen. Das ist der ganz überwiegende Teil dessen, was derzeit per Standard-Paketversand verschickt wird.“
Der nicht temperaturkontrollierte Versand gefährdet nicht nur die Sicherheit und Wirksamkeit der Medikamente, sondern verursacht zudem ungleiche Wettbewerbsbedingungen, so der Phagro. Denn für Pharmagroßhandel und Apotheken sind die Temperaturkontrollen mit erheblichen Kosten verbunden. „Die Politik hat hier eine Möglichkeit, ohne den Einsatz zusätzlicher finanzieller Mittel die Strukturen der Vor-Ort-Versorgung zu unterstützen“, sagt Freitag. „Einfach, indem sie für gleiche Wettbewerbsbedingungen sorgt.“
Mehr aus dieser Kategorie
Mittagspause: Mehr Essensgeld ab 2026?
Für das kommende Jahr hat die Bundesregierung bereits verschiedene Entlastungen für die Bürger:innen geplant. Dazu gehören unter anderem Steuererleichterungen wie …
Entgeltgleichheit Pflicht: Mediangehalt reicht nicht
Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist es, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, …
Fahrtkostenzuschuss: Was gilt ab 2026?
Die Bundesregierung will das Steueränderungsgesetz 2025 auf den Weg bringen. Das Ziel: „Bürgerinnen und Bürger gezielt entlasten“. Das soll unter …





    




