Benzydamin: Besser nicht für Schwangere?
Leiden Kund:innen unter Halskratzen beziehungsweise Halsschmerzen, gilt dies meist als Vorbote einer Erkältung. Zur Linderung gehören Präparate mit Benzydamin zu den Topsellern. Doch bei der Anwendung von entsprechenden Sprays oder Lutschtabletten ist Vorsicht geboten – zumindest für einige Betroffene. Schwangere sollten auf Benzydamin wenn möglich verzichten.
Wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert, müssen die Fach- und Gebrauchsinformationen Benzydamin-haltiger Arzneimittel angepasst werden. Dies hat die zuständige Koordinierungsgruppe (CMDh) der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) auf Basis einer Untersuchung des Ausschusses für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC) beschlossen. Demnach ist laut dem PRAC ein kausaler Zusammenhang zwischen Benzydamin und Risiken bei Anwendung in der Schwangerschaft zumindest eine begründete Möglichkeit. Daher sollten Patientinnen entsprechend sensibilisiert werden und Benzydamin bei Schwangeren besser nicht zum Einsatz kommen.
Wirkstoffcheck
Benzydamin besitzt entzündungshemmende, schmerzlindernde und antibakterielle Eigenschaften, wird zur symptomatischen Behandlung von Schmerzen im Mund- und Rachenraum angewendet und kann zudem Schwellung und Rötung lindern. Der Wirkstoff gehört zu den indolischen nicht-steroidalen Antirheumatika und wird zur lokalen Therapie in Form von beispielsweise Lutschtabletten oder Sprays eingesetzt. Zu den möglichen unerwünschten Wirkungen gehören Taubheitsgefühl im Mund- und Rachenraum sowie Mundtrockenheit.
Benzydamin: Vorsicht bei Schwangeren
In die Fachinformationen muss der Hinweis aufgenommen werden, dass klinische Daten zur Anwendung von Benzydamin-haltigen Präparaten in der Schwangerschaft bisher nicht vorliegen.
Klar ist jedoch, dass die systemische Anwendung von Prostaglandinsynthesehemmern im dritten Trimenon zu einer kardiopulmonalen und renalen Toxizität beim Fötus führen kann. Außerdem können sich die Wehen verzögern und die Blutungszeit bei Mutter und Kind verlängern. Ob auch die systemische Exposition nach topischer Anwendung schädlich für das Baby sein kann, ist nicht bekannt.
Daher sollten Schwangere Benzydamin-haltige Arzneimittel nur anwenden, wenn dies eindeutig notwendig und ärztlich empfohlen ist. Dabei sollte die Behandlung mit der möglichst niedrigsten Dosis und über die kürzeste Dauer erfolgen, heißt es sowohl in den Fach- als auch in den Gebrauchsinformationen.
Zusätzlich muss in der Packungsbeilage in Abschnitt 2 der Hinweis ergänzt werden, dass Schwangere, Stillende sowie Frauen, die schwanger werden möchten oder die Vermutung haben, schwanger zu sein, vor der Einnahme Rücksprache mit dem/der Ärzt:in oder Apotheke halten sollten.
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