Neue Abrechnungsregeln in Mecklenburg-Vorpommern
Die Vereinbarung mit der AOK Nordost zur Anpassung der Abrechnungsbestimmungen des Arzneiliefervertrages gilt ab dem 1. August nicht nur für Berlin und Brandenburg, sondern auch für Mecklenburg-Vorpommern.
In Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern werden ab August die Abrechnungsbestimmungen einheitlich geregelt. Apotheken rechnen monatlich nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte, spätestens jedoch bis zum Ende des darauffolgenden Kalendermonats in einer Rechnung ab.
Auch in Mecklenburg-Vorpommern ist die Direktabrechnung von E-Rezepten nicht mehr möglich, denn nach den neuen Bestimmungen ist „die Aufteilung der Abrechnung in einen Teil, welcher durch ein Rechenzentrum abgerechnet wird und einen Teil, der in Eigenabrechnung abgerechnet wird, insbesondere eine Aufteilung der Abrechnung einerseits hinsichtlich der elektronischen Verordnungen und andererseits der papiergebundenen Verordnungen“ unzulässig.
Drei Abrechnungen ab 2026
Auch in Mecklenburg-Vorpommern sind weitere Anpassungen vorgesehen, die die Liquidität der Apotheken verbessern sollen. Spätestens zum 1. August 2026 sollen diese in Kraft treten. Verständigen sich die Vertragsparteien – AOK Nordost und Apothekerverband – nicht auf neue Regelungen, sollen Apotheken die Möglichkeit erhalten, ab August 2026 „in bis zu drei Rechnungen je Abrechnungsmonat (jeweils eine Rechnung zum 10. und 20. des laufenden Monats und eine weitere Rechnung nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Lieferung erfolgte) gegenüber den Krankenkassen abzurechnen.“
Auch in diesem Fall gelten die in § 13 festgelegten Vorgaben zur Rechnungsbegleichung. Demnach zahlen die Kassen innerhalb von zehn Kalendertagen nach Eingang der Abrechnungsunterlagen. Allerdings besteht kein Anspruch auf Abschlagszahlung. Wollen Apotheken dreimal im Monat abrechnen, muss dies bei der Krankenkasse drei Monate im Vorfeld schriftlich angezeigt werden.
Mehr aus dieser Kategorie
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Syphilis: Benzylpenicillin-Benzathin wird knapp
Anfang September tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bewertet wurde unter anderem die Versorgungslage von Benzylpenicillin-Benzathin. Das Antibiotikum, das …
Akutversorgung: Stückeln nicht erlaubt
Der Rahmenvertrag sieht im Akutfall keine Abgabe von Teilmengen vor. Allerdings sind Abweichungen von der verordneten Packungsgröße möglich. Diese sind …