Ab Februar: Kein Sprechstundenbedarf in Niedersachsen
Weil der Landesapothekerverband (LAV) Niedersachsen die entsprechende Anlage zum Arzneiversorgungsvertrag mit den Krankenkassen gekündigt hat, können Apotheken im Bundesland Praxen ab 11. Februar 2026 nicht mehr im Sprechstundenbedarf beliefern.
Noch bis zum 31. Dezember gilt die Anlage 1 zum Arzneiversorgungsvertrag zwischen dem LAV Niedersachsen und der AOK – Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, dem IKK-Landesverband Niedersachsen, der Landwirtschaftlichen Krankenkasse Niedersachsen-Bremen und der Seekrankenkasse Hamburg (Primärkassenvertrag). Denn zu diesem Stichtag hat der LAV die Vereinbarung gekündigt. Das bedeutet, dass Apotheken in Niedersachsen Arztpraxen künftig nicht mehr mit Arznei- und Hilfsmitteln wie zum Beispiel Impfstoffen im Sprechstundenbedarf beliefern werden, und zwar ab 11. Februar 2026.
Bis zu diesem Zeitpunkt läuft eine sechswöchige Übergangszeit, die sich an die Kündigung anschließt. Danach fehlt die vertragliche Grundlage für Apotheken zur Abgabe und Abrechnung von Sprechstundenbedarf an Arztpraxen, wie der LAV informiert. Auf die kommende Grippeimpfsaison im Herbst haben die aktuellen Entwicklungen folglich keine Auswirkungen.
Weil die Krankenkassen laut dem Verband keine erkennbare Bereitschaft gezeigt haben, eine eigene Vereinbarung über die Belieferung und Abrechnung des Sprechstundenbedarfs mit angemessenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auszuhandeln, folgte die Kündigung.
Keine Einigung bei Sprechstundenbedarf: LAV kritisiert „Hinhaltetaktik“ der Kassen
Seit 2017 gebe es immer wieder Gesprächsangebote an die gesetzlichen Kassen im Bundesland, die jedoch bislang ohne Ergebnis geblieben sind, stellt der LAV-Vorstandsvorsitzende Berend Groeneveld klar. Denn die wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken bei der Belieferung von Sprechstundenbedarf wurden laut dem Verband seit über einem Jahrzehnt nicht angepasst. Auch in diesem Jahr wurde bereits verhandelt. Doch die Vorschläge der Kassen haben Groeneveld zufolge deutlich gemacht, dass das Anliegen des LAV in Bezug auf eine eigene Vereinbarung zur Belieferung und Abrechnung von Sprechstundenbedarf mit angemessenen wirtschaftlichen Konditionen für Apotheken bewusst ignoriert oder missverstanden wird. Diese „Hinhaltetaktik“ könne nicht länger hingenommen werden, daher sei die Kündigung der einzige Weg, die Kassen zum Handeln zu bewegen. Zugleich signalisiert Groeneveld weiterhin Verhandlungsbereitschaft.
Mehr aus dieser Kategorie
Ab 15. Oktober: Änderungen beim Impfhonorar
GKV-Spitzenverband und DAV haben sich auf neue Impfhonorare geeinigt. Zum 15. Oktober tritt der Vertrag zur Durchführung und Abrechnung von …
Syphilis: Benzylpenicillin-Benzathin wird knapp
Anfang September tagte der Beirat zu Liefer- und Versorgungsengpässen. Bewertet wurde unter anderem die Versorgungslage von Benzylpenicillin-Benzathin. Das Antibiotikum, das …
Akutversorgung: Stückeln nicht erlaubt
Der Rahmenvertrag sieht im Akutfall keine Abgabe von Teilmengen vor. Allerdings sind Abweichungen von der verordneten Packungsgröße möglich. Diese sind …