Apothekenrefrom muss „zeitnah“ kommen
Auf der Agenda von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) steht auch eine Apothekenreform, die aber nur eines von 17 Vorhaben ist. Einen Zeitplan gibt es nicht. Doch die Gesundheitsminister:innen der Länder machen bei der Umsetzung der Koalitionsvereinbarungen im Bereich der Apotheken Druck.
Aufgrund der „aktuellen prekären wirtschaftlichen Situation der Apotheken“ fordern die Gesundheitsminister:innen den Bund zu einer „möglichst zeitnahen Apothekenreform“ auf. Schließlich enthalte der Koalitionsvertrag Punkte, die zur Stärkung der Apothekenfinanzierung und somit zu einer Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in der Vor-Ort-Apotheke beitragen können.
Apothekenreform bringt Besserung
Die Gesundheitsminister:innen der Länder begrüßen zudem die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag, denn anders als mit dem Entwurf eines Apotheken-Reformgesetzes unter Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aus dem vergangenen Jahr möchte die Regierung eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Apotheken erreichen.
pDL besser vergüten
Die Gesundheitsministerkonferenz hat zudem einen Beschluss zu den pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) gefasst. Diese leisten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung und entlasten Arztpraxen vor allem im ländlichen Raum. Voraussetzung ist jedoch eine angemessene, die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherstellende Finanzierung der Apotheken.
Das eingeführte Vergütungssystem gewährleiste jedoch keine sichere Vergütung der Apotheken für die erbrachten pDL. Daher wird das Bundesgesundheitsministerium um Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen gebeten. Die Minister:innen hatten bei der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar bereits für eine bessere Vergütung gestimmt.
Außerdem soll das BMG die Attraktivität von pDL steigern und diese stärken, damit die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Ärzt:innen und Apotheker:innen beim Medikationsmanagement und der Betreuung von Patient:innen, insbesondere mit chronischen Erkrankungen und Polymedikation, verbessert und intensiviert werden kann.
„Es bedarf daher dringend einer geänderten Struktur für die Vergütung pharmazeutischer Dienstleistungen. Wie dies eigentlich in allen Branchen allgemein üblich ist, müssen auch Apotheken davon ausgehen können dürfen, dass sie für eine erbrachte Dienstleistung auch in der vereinbarten Höhe entlohnt werden“, betont Brandenburgs Gesundheitsministerin Britta Müller.
Mehr aus dieser Kategorie
GMK: Abwasserrichtlinie ist Gefahr für Versorgungssicherheit
Die EU-Abwasserrichtlinie stellt eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln dar. Zu dem Schluss kommen die Gesundheitsminister:innen der Länder auf …
Wegen Urlaubsvertretung: Mehrarbeit Pflicht?
Für viele Angestellte sind die Sommermonate die beliebteste Urlaubszeit. Kein Wunder, dass sich die Personaldecke auch in den Apotheken aktuell …
Medizinalcannabis: Online-Rezept nur nach persönlichem Erstkontakt gefordert
Medizinalcannabis soll künftig nicht mehr ohne persönliche Erstkonsultation verordnet werden, wenn es nach den Gesundheitsminister:innen der Länder geht. Außerdem müsse …