GMK: Abwasserrichtlinie ist Gefahr für Versorgungssicherheit
Die EU-Abwasserrichtlinie stellt eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln dar. Zu dem Schluss kommen die Gesundheitsminister:innen der Länder auf der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) und fordern eine Überarbeitung der Richtlinie. Konkret geht es um die „erweiterte Herstellerverantwortung“.
Zum Jahreswechsel ist die Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) in Kraft getreten. Vorgesehen ist eine vierte Reinigungsstufe in Kläranlagen. Mithilfe von neuen Technologien sollen Mikroverunreinigen aus dem kommunalen Abwasser entfernt werden. Um das Vorhaben zu finanzieren, wird die Industrie – Arzneimittelhersteller und Kosmetikindustrie – in die Pflicht genommen. Doch für die Industrie ist das nicht zu stemmen, appellieren die Generikahersteller und warnen vor Konsequenzen wie etwa das Einstellen der Produktion von Arzneimitteln, die aufgrund der Finanzierung unwirtschaftlich werden.
Dass KARL und die mit der Richtlinie verbundene „erweiterte Herstellerverantwortung“ – mehr Bürokratie und hohe Zusatzkosten für die Pharmaindustrie – eine Gefahr für die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln darstellt, haben die Gesundheitsminister:innen der Länder „mit Sorge“ festgestellt.
Daher fordern die Minister:innen das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf, sich auf EU-Ebene für die Überarbeitung der erweiterten Herstellerverantwortung einzusetzen. Ziel sollte eine Regelung sein, die die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln nicht gefährdet, die Attraktivität des Pharmastandortes Europa nicht verringert und keine zusätzliche, überbordende Bürokratie schafft.
Auch aus dem BMG kommen Bedenken zu den Folgen der EU-Richtlinie. „Es ist davon auszugehen, dass die Regelungen der Kommunal-Abwasserrichtlinie sich auch auf die Arzneimittel auswirken werden.“ In welchem Umfang sei von zahlreichen Faktoren abhängig, die derzeit noch analysiert werden.
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