Medizinalcannabis: Online-Rezept nur nach persönlichem Erstkontakt gefordert
Medizinalcannabis soll künftig nicht mehr ohne persönliche Erstkonsultation verordnet werden, wenn es nach den Gesundheitsminister:innen der Länder geht. Außerdem müsse Plattformen vorgebeugt werden, die den Fokus auf Gewinn und nicht auf Versorgung legen.
Für Medizinalcannabis finden die betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften keine Anwendung. Zwar ist Medizinalcannabis weiterhin apotheken- und verschreibungspflichtig, aber in § 3 Medizinalcannabisgesetz (MedCanG) geregelt und nicht mehr im Betäubungsmittelgesetz. Das MedCanG soll aus Gründen des Gesundheitsschutzes geändert werden – die Gesundheitsminister:innen der Länder fordern die Bundesregierung auf, das MedCanG so anzupassen, dass Cannabis zu medizinischen Zwecken nur nach persönlicher Erstkonsultation und nur dann verschrieben werden darf, wenn die Anwendung medizinisch begründet ist. Hilfsweise könnten Cannabisblüten zurück ins Betäubungsmittelgesetz überführt werden.
Medizinalcannabis: Online-Verschreibungen nehmen zu
Der Grund: Die massive Zunahme von Online-Verschreibungen von Medizinalcannabis ohne vorherige persönliche ärztliche Erstkonsultation erfordere Maßnahmen zur Erhöhung des Gesundheitsschutzes.
Telemedizin regeln
Doch die Minister:innen wollen mehr und fordern Leitplanken für Telemedizin. Deren Ziel soll es sein, dass Telemedizin ihr Potential zur Entlastung von Ärzt:innen entfalten kann. Zugleich müsse Plattformen vorgebeugt werden, deren Fokus weniger auf ärztlicher Versorgung und primär auf Gewinnerzielung liegt – etwa durch die schnelle Ausstellung von Verschreibungen gegen Entgelt ohne angemessene ärztliche Beratung.
BAK gegen Cannabis-Plattformen
Auch die Bundesapothekerkammer (BAK) sieht den Bezug von Cannabis über Online-Plattformen kritisch. Es sei sehr bedenklich, dass Plattformen immer häufiger nicht nur der Vermittlung von Bestellungen, sondern auch der „Beschaffung“ von Verschreibungen dienen.
„Die ärztliche Entscheidung einer Arzneimitteltherapie mutiert zu einem reinen Bestellvorgang durch den Nutzer oder die Nutzerin“, mahnt die BAK. Diese Entwicklung unterlaufe den Sinn und Zweck der Verschreibungspflicht und gefährde das Bewusstsein für die Notwendigkeit der medizinischen Indikationsstellung.
Dass immer mehr Arzneimittel über Online-Plattformen – ohne persönlichen Kontakt – verordnet werden, gefährde die Gesundheit der Patient:innen. Denn es fehlen Beratung, Kontrolle und Verantwortung in der Arzneimittelversorgung – insbesondere bei beratungsintensiven Arzneimitteln wie Medizinalcannabis. „Wird Medizinalcannabis nach einer unzureichenden Kommunikation über Onlineplattformen verordnet und abgegeben, ist dies mit einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung nicht vereinbar.“
Mehr aus dieser Kategorie
Wegen Urlaubsvertretung: Mehrarbeit Pflicht?
Für viele Angestellte sind die Sommermonate die beliebteste Urlaubszeit. Kein Wunder, dass sich die Personaldecke auch in den Apotheken aktuell …
Weniger Notdienste, höhere Pauschale
Im ersten Quartal wurden insgesamt 75.800 Notdienste von 16.898 Apotheken geleistet. Daher steigt die Notdienstpauschale auf 556,22 Euro und erreicht …
Lieferengpässe: Frühwarnsystem ab Ende 2025
Seit knapp zwei Jahren ist das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) inzwischen in Kraft. Einige darin vorgesehenen Änderungen lassen jedoch noch …