Aspirin i.v.: Indikationsbeschränkung aufgehoben
Die Indikationsbeschränkungen und der ausschließliche Direktvertrieb von Aspirin i.v. 500 mg (D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin) werden aufgehoben. Das Arzneimittel wurde im Dezember an die Panmedica-Gruppe verkauft.
Seit Langem ist die Versorgungslage bei Aspirin i.v. angespannt. Jetzt steht das Arzneimittel wieder in allen zugelassenen Indikationen – Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms einschließlich instabiler Angina und Myokardinfarkt, akute mäßig starke bis starke Schmerzen, akute Behandlung der Kopfschmerzphase von Migräneanfällen sowie Fieber – zur Verfügung. Bislang war die Anwendung auf die Initialbehandlung des akuten Koronarsyndroms beschränkt. Zudem ist das Arzneimittel nicht mehr nur im Direktvertrieb, sondern über alle Kanäle verfügbar.
Wie Bayer informiert, wurde Aspirin i.v. im Dezember an die Panmedica-Gruppe verkauft. Vom Verkauf betroffen ist ausschließlich das D,L-Lysinacetylsalicylat Glycin-haltige parenterale Produkt und nicht der Markenname Aspirin. Daher wird das Arzneimittel künftig unter der Bezeichnung Acetylsalicylsäure Panpharma i.v. 500 mg, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- oder Infusionslösung im Handel sein. Die Vermarktung übernimmt hierzulande Panpharma, eine Tochtergesellschaft der Panmedica.
Die noch im Verkehr befindlichen Restbestände Aspirin i.v. 500 mg entsprechen den üblichen Qualitätsstandards und können weiterhin angewendet werden. Nach dem Abverkauf der Restbestände übernimmt Panpharma die Versorgung.
Panpharma bezeichnet sich als Spezialist für Injektionspräparate und blickt auf eine langjährige Erfahrung bei der Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Injektionspräparaten für Kliniken zurück. Das Unternehmen hat 17 Millionen Euro in eine neue Vial-Abfülllinie für injizierbare Darreichungsformen in seinem Werk im schleswig-holsteinischen Trittau investiert und so die Produktionskapazität mehr als verdoppelt.
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