Honorarerhöhung rückwirkend gefordert
Eine einmalige Erhöhung des Fixums auf 9,50 Euro ist im Koalitionsvertrag vereinbart. Ein Schritt in die richtige Richtung, aber die Steigerung ist zu wenig, sagen 77 Prozent der von aposcope befragten Apotheker:innen und PTA und sprechen sich für eine rückwirkende Honorarerhöhung aus. Und auch zu den übrigen Punkten im Koalitionsvertrag haben die Teams eine klare Meinung.
„Das Fremdbesitzverbot bekräftigen wir und stärken insbesondere Apotheken im ländlichen Raum. Wir bauen Strukturen in den Vor-Ort-Apotheken für Präventionsleistungen aus, erleichtern die Abgabe und den Austausch von Arzneimitteln und entlasten sie von Bürokratie und Dokumentationspflichten. Nullretaxationen aus formalen Gründen schaffen wir ab. Das Skonti-Verbot heben wir auf. Wir erhöhen das Apothekenpackungsfixum einmalig auf 9,50 Euro. In Abhängigkeit vom Versorgungsgrad kann es insbesondere für ländliche Apotheken in einem Korridor bis zu 11 Euro betragen. Künftig wird die Vergütung zwischen den Apothekerinnen und Apothekern und dem GKV-Spitzenverband. Auch vereinheitlichen wir die Vorgaben für Vor-Ort-Apotheken und Versandapotheken, insbesondere bei der Einhaltung von Kühlketten und Nachweispflichten. Den Apothekerberuf entwickeln wir zu einem Heilberuf weiter“, lautet der Absatz zu Apotheken im Koalitionsvertrag.
Zwar handelt es sich dabei weder um einen Referentenentwurf noch um ein Gesetz, dennoch stimmt der Passus zur Honorarerhöhung die Apothekenteams positiv. 83 Prozent der Befragten halten die einmalige Honorarerhöhung für sinnvoll. Doch 9,50 Euro sind zu wenig, sagen 77 Prozent.
Darüber, dass die Anhebung schnell umgesetzt werden muss, sind sich die Kolleg:innen einig: Mehr als die Hälfte (58 Prozent) fordert sogar eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2025. „Ab sofort“, sagen 24 Prozent der Befragten. Und 12 Prozent sind der Meinung, dass das Plus im Laufe des Jahres bei den Apotheken ankommen muss.
Aber nicht nur die Honorarerhöhung muss schnell kommen. Der Großteil der befragten Apotheker:innen und PTA (62 Prozent) hält eine Soforthilfe noch vor der Umsetzung der geplanten Reformmaßnahmen für nötig. Geboten sei eine kurzfristige finanzielle Unterstützung für Apotheken zur Überbrückung akuter wirtschaftlicher Engpässe. Diese halten vor allem Filialleiter:innen (87 Prozent) für erforderlich, gefolgt von Inhaber:innen mit 69 Prozent.
Zudem stellt die neue Regierung den Apotheken einen Korridor beim Honorar von bis zu 11 Euro in Aussicht, und zwar in Abhängigkeit vom Versorgungsgrad. Von den Umfrageteilnehmer:innen halten nur 44 Prozent aller Befragten die eigene Apotheke beziehungsweise die Apotheke, in der sie arbeiten, für anspruchsberechtigt. Bei den Inhaber:innen ist es nur ein Prozentpunkt mehr. Doch was könnten die Kriterien für eine Anspruchsberechtigung sein? Die Befragten liefern die Antwort:
- demografische Struktur, zum Beispiel hoher Anteil älterer Menschen oder hoher Pflegebedarf (46 Prozent)
- betriebswirtschaftliche Faktoren, zum Beispiel geringer Umsatz trotz Vollversorgung (45 Prozent)
- niedrige Apothekendichte in der Region (45 Prozent)
- schlechte Verkehrsanbindung/eingeschränkte Erreichbarkeit der Apotheke (32 Prozent)
- keine Botendienst-Alternative durch andere Apotheken (17 Prozent)
Von der Abda kommt ein anderer Vorschlag – ein Grundkostenzuschuss für die ersten bis zu 20.000 abgegebenen Packungen in Höhe von 1,50 Euro pro Rx-Packung. Die Befragten – 64 Prozent – halten jedoch einen Sockelbetrag, also eine monatliche Grundvergütung, die unabhängig von der Anzahl der abgegebenen Packungen an jede förderberechtigte Apotheke gezahlt werden soll, für sinnvoll.
Und auch weitere Maßnahmen zur wirtschaftlichen Stärkung der Apotheken kommen aus Sicht von Apotheker:innen und PTA infrage. Dazu gehören die Erhöhung von Gebühren für die Dokumentation von Betäubungsmitteln oder die Herstellung von Rezepturen (85 Prozent), ein Zuschuss für geleistete Notdienste (94 Prozent) sowie ein Zuschuss für Landapotheken (72 Prozent).
Was im Koalitionsvertrag fehlt, ist die Dynamisierung des Honorars. Stattdessen wird eine Verhandlungslösung in Aussicht gestellt. Dabei halten 93 Prozent der Befragten eine Dynamisierung also eine automatische Anpassung des Honorars für sinnvoll – die künftige Aushandlung der Vergütung mit dem GKV-Spitzenverband beurteilt jedoch nur knapp die Hälfte (52 Prozent) als sinnvoll.
Zuspruch erhalten die weiteren Punkte im Koalitionsvertrag. 94 Prozent halten eine Erleichterung der Abgabe und des Austausches von Arzneimitteln für sinnvoll. Die Aufhebung des Skontiverbotes bewerten 76 Prozent als geeignet. Dass Apotheken mehr Aufgaben übernehmen wollen, zeigt die Zustimmung von 82 Prozent für den Ausbau von Präventionsleistungen. Mit 96 Prozent erreicht auch der Punkt „Abschaffung von Nullretaxationen aus formalen Gründen“ Zustimmung – ebenso der Abbau von Bürokratie und Dokumentationspflichten mit 94 Prozent.
Zur Methodik: Am 14. und 15. Mai wurden insgesamt 300 verifizierte Apotheker:innen und PTA des aposcope-Panels zum Koalitionsvertrag online befragt.
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