NEM: Finger weg von Brausetabletten?
Ob als Kapsel, Granulat oder Tablette – Nahrungsergänzungsmittel stehen in verschiedenen Darreichungsformen zur Verfügung. Dazu gehören auch Brausetabletten. Doch genau vor diesen warnen aktuell Verbraucherschützer:innen. Der Grund: ein zu hoher Salzgehalt.
„Wenn´s sprudelt, ist zu viel Salz drin“ – so lautet eine aktuelle Warnung der Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen, mit der die Expert:innen auf die Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln in Form von Brausetabletten hinweisen. Im Rahmen ihres Marktchecks haben die Verbraucherschützer:innen 72 verschiedene Präparate untersucht. Dabei zeigte sich bei den meisten Produkten ein zu hoher Salzgehalt. Genau enthielten die Tabletten mitunter bis zu 30 Prozent der täglich empfohlenen Höchstmenge an Salz.
Während die gekennzeichneten Präparate durchschnittlich 0,67 g Salz pro Tagesdosis aufwiesen, wurde der Höchstwert pro Tablette bei einem NEM, genau einem Multivitamin-Präparat, für Kinder festgestellt. Dieses enthielt 1,06 g Salz. Als Tageshöchstdosis gelten 6 g Salz für Erwachsene.
Salzgehalt nicht angegeben
Das Problem: Der zu hohe Salzgehalt in NEM als Brausetabletten bleibt meist unentdeckt. Denn weil viele Präparate fruchtig und/oder süß schmecken, werde an Salz meist nicht gedacht. Doch damit nicht genug. Nur bei rund jedem zweiten Präparat war der Salzgehalt/Tablette überhaupt auf der Packung angegeben. Ein Verzicht auf die Angabe des Natrium- und Salzgehaltes bei NEM sei aufgrund der aktuell geltenden Rechtslage möglich, heißt es.
Und genau darin sehen die Expert:innen ein Risiko. „Vielen Verbraucher:innen ist nicht bewusst, dass sie mit einer einzelnen Brausetablette bereits bis zu ein Gramm Salz zu sich nehmen können“, heißt es von Niklas Klinkhammer, Ernährungswissenschaftler bei der Verbraucherzentrale NRW. Vor allem für bestimmte Patient:innen, beispielsweise bei Bluthochdruck oder einer sogenannten „salzsensitiven“ Reaktion des Körpers, kann die Anwendung entsprechender NEM somit gefährlich werden. „Dass Hersteller gesetzlich nicht verpflichtet sind, Salzmengen anzugeben, obwohl diese gesundheitsrelevant sein können, ist für uns nicht nachvollziehbar.“
Besser keine NEM als Brauseabletten
Die Forderungen der Verbraucherschützer:innen: verpflichtende Hinweise zum enthaltenen Salzgehalt sowie eine Überarbeitung der Rezepturen entsprechender Präparate – hin zu weniger Natrium. Dies entspreche auch der generellen Empfehlung des Bundesinstituts für Risikobewertung, wonach NEM am besten überhaupt kein Natrium beziehungsweise Salz enthalten sollten.
Verbraucher:innen, die NEM nutzen, sollten zudem besser auf Brausetabletten verzichten und auf andere Darreichungsformen zurückgreifen. Außerdem sollte die jeweilige Dosierung im Blick behalten und entsprechende Präparate nur angewendet werden, wenn diese notwendig sind, beispielsweise bei einem Mangel an bestimmten Nährstoffen.
Übrigens: Auch einige Schmerz- und Erkältungsmittel in Form von Brausetabletten können zu viel Salz enthalten.
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