Grippeimpfung Ü60 mit Hochdosis oder MF-59-adjuvantiert
Die Ständige Impfkommission (Stiko) hat ihre Empfehlung für die Grippeimpfung angepasst. Bislang sollten Personen älter als 60 Jahre mit dem Hochdosisimpfstoff Eflueda (Sanofi) immunisiert werden. Künftig kann alternativ auch ein MF-59-adjuvantierter Influenzaimpfstoff bei der Generation Ü60 verimpft werden.
Die Stiko hat ihre Grippeimpfempfehlung für die Saison 2025/26 angepasst. Alle Personen ab 60 Jahren können neben dem Influenza-Hochdosisimpfstoff auch den MF-59-adjuvantierten Influenzaimpfstoff erhalten. Die Stiko schätzt beide Impfstoffe als gleichwertig ein, um Influenzaerkrankungen und mögliche Komplikationen zu verhindern. Beide Vakzine zeigen in der Altersgruppe Ü60 eine verbesserte Wirksamkeit im Vergleich zu den Standard-Influenzaimpfstoffen. Mit der Veröffentlichung soll gewährleistet sein, dass der Bedarf bei Planung, Produktion und Beschaffung von Grippeimpfstoffen ab der Saison 2025/26 berücksichtigt werden kann.
2024/25 alles beim Alten
Für die aktuelle Grippesaison behält die bestehende Empfehlung ihre Gültigkeit. Die Stiko empfiehlt allen Personen ab 60 Jahren wie bisher eine Grippeimpfung mit dem Hochdosisimpfstoff. Außerdem sollen chronisch Kranke, Schwangere ab dem zweiten Trimenon, Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen sowie medizinisches Personal gegen Influenza geimpft werden.
Fluad Tetra derzeit einzige Alternative
Seqirus hat mit Fluad Tetra den derzeit einzigen hierzulande zugelassenen MF-59-adjuvantierten Influenzaimpfstoff im Handel. Das Adjuvans MF-59 soll die antigenspezifische Immunantwort verstärken und ausweiten sowie die Dauer der Immunantwort verlängern. Fluad Tetra hat im Dezember 2023 die Zulassung für Personen ab 50 Jahren erhalten. Durch das Adjuvans wird keine 4-fache Antigenmenge benötigt, sondern eine einfache Menge wie bei standarddosierten Impfstoffen ist ausreichend.
Aufgrund der Stiko-Empfehlung ist davon auszugehen, dass die Schutzimpfungs-Richtlinie, die die Erstattung der Impfstoffe durch gesetzliche Krankenkassen regelt, demnächst angepasst wird.
Mehr aus dieser Kategorie
Blistern: STELLEN statt Charge weiter erlaubt
Dass die Chargenübermittlung beim E-Rezept Pflicht ist, wird in § 2 Absatz 2 Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung geregelt. Weil aber …
Verstopfung bei Kindern: Kurzer Tubenhals bei Microlax
Verstopfung ist bei Kindern und Jugendlichen die häufigste funktionelle Magen-Darm-Erkrankung. Linderung verschaffen oral und rektal anzuwendende Abführmittel. Die Rektallösung Microlax …
Verringerter UV-Schutz: Sonnenschutz besser nicht mit Mückenspray?
Ohne Sonnenschutz geht bekanntlich nichts, das gilt erst recht im Sommer, wenn die UV-Belastung oftmals besonders hoch ausfällt. Doch Sommerzeit …