5 Euro für den Botendienst: Abrechnung noch offen
Seit 22. April 2020 erhalten Apotheken für den Botendienst eine Vergütung in Höhe von 5 Euro. Doch wie diese Leistung abgerechnet werden kann, lässt noch Fragen offen. An einer Lösung werde unter Hochdruck gearbeitet.
„Der DAV steht in kontinuierlichem Kontakt mit dem GKV-Spitzenverband und arbeitet unter Hochdruck an einer konkreten Lösung für die 5-Euro-Abrechnung auf dem rosa Rezept“, teil ein DAV-Sprecher mit. Letztlich gehe es um eine technische Frage. „Das Was und das Wieviel sind bereits in der Verordnung eindeutig geklärt.“
Botendienst: Abrechnung unklar, Vergütung erfolgt in jedem Fall
„Der Botendienst wird in jedem Fall ab dem 22. April 2020 vergütet.“ Der DAV erwarte vom GKV-Spitzenverband, dass dieser einer unkomplizierten und pragmatischen Abrechnungslösung in den nächsten Tagen zustimmen werde.
Eine schnelle Lösung setzt konkrete Vorstellungen zur technischen Umsetzung oder zur Rechnungsstellung beispielsweise durch eine entsprechende Sonder-PZN sowie die Datenlieferung voraus.
SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung
Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist seit 22. April in Kraft. In puncto Botendienst wird die Arzneimittelpreisverordnung entsprechend geändert. Apotheken ist es gestattet, bei der Abgabe von Arzneimitteln im Wege des Botendienstes je Lieferort und Tag einen Zusatzbetrag von 5 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zu erheben. Zusätzlich können Apotheken, die einen Botendienst anbieten, einmalig 250 Euro zuzüglich Umsatzsteuer zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Die Zahlung soll der Förderung des Botendienstes dienen. Die Honorierung des Botendienstes in Höhe von 5 Euro ist befristet bis längstens zum 30. September 2020.
„Mit der finanziellen Unterstützung für den Botendienst kann das Personal der Apotheke vor Ort außerdem stärker in die aufsuchende Betreuung vor allem von chronisch kranken und älteren Patienten gehen“, so ABDA-Präsident Friedemann Schmidt.
Auch der DAV-Vorsitzende Fritz Becker begrüßt die Verordnung: „Botendienste sind und bleiben Gemeinwohlaufgaben unserer Apotheken vor Ort. Bisher waren sie immer stark defizitär. Mit einer Grundausstattung von 250 Euro pro Apotheke und 5 Euro Zuschuss pro Botendienst wird die Versorgung in diesen schwierigen Zeiten jetzt aber sehr gut unterstützt. Das begrüßen wir Apotheker uneingeschränkt.“
Willst du immer auf dem Laufenden sein und keine Nachricht mehr verpassen? Dann melde dich für unseren wöchentlichen Newsletter hier an ?.
Das könnte dich auch interessieren
Mehr aus dieser Kategorie
Wegen Engpass: Vancomycin aus Österreich
Verschiedene Antibiotika sind von Lieferengpässen betroffen – ein Beispiel ist Vancomycin. Aufgrund einer Ausnahmegenehmigung darf Vancomycin CP 500 mg daher …
Wissen to go: Entlassrezept – Nur eine Packung erlaubt
Ob Brennen, Jucken oder Stechen – Wer in die Apotheke kommt, braucht neben schneller Hilfe vor allem eines: dein Expertenwissen …
Keine Minusstunden an Karneval: Wer schließt, zahlt
Die fünfte Jahreszeit ist in vollem Gange und erreicht bald ihren Höhepunkt. Bei all dem Spaß kann es aber auch …