300 Euro ab September: Kinderbonus kommt automatisch
Finanzspritze für Familien: Im Juni hatte sich die Koalition auf das Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket verständigt. Darin verankert ist neben der Umsatzsteuersatzsenkung auch der Kinderbonus, der in Raten ausgezahlt wird. Familien erhalten ab September einmalig einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind. Einen Antrag auf die Sonderzahlung müssen die Eltern nicht stellen.
4,3 Milliarden Euro kostet der Kinderbonus insgesamt, der Familien mit kleinem und mittlerem Einkommen als Finanzspritze während der Corona-Pandemie dienen soll. Für etwa 18 Millionen Kinder, für die mindestens einen Monat lang im laufenden Jahr Anspruch auf Kindergeld besteht, wird der Bonus von der zuständigen Familienkasse ausgezahlt. Ein Antrag muss nicht gestellt werden.
September: Kinderbonus kommt in Raten
Für Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, kommt die Finanzspritze in zwei Raten – 200 Euro im September und 100 Euro im Oktober. Die Auszahlungstermine richten sich nach der Endziffer der Kindergeldnummer, wie die Bundesagentur für Arbeit mitteilt. Der Kinderbonus wird gesondert und nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt.
September
Endziffer 0: 7. September
Endziffer 1: 8. September
Endziffer 2: 9. September
Endziffer 3: 10. September
Endziffer 4: 11. September
Endziffer 5: 14. September
Endziffer 6: 16. September
Endziffer 7: 18. September
Endziffer 8: 21. September
Endziffer 9: 22. September
Oktober
Endziffer 0: 7. Oktober
Endziffer 1: 8. Oktober
Endziffer 2: 9. Oktober
Endziffer 3: 12. Oktober
Endziffer 4: 14. Oktober
Endziffer 5: 15. Oktober
Endziffer 6: 16. Oktober
Endziffer 7: 19. Oktober
Endziffer 8: 21. Oktober
Endziffer 9: 22. Oktober
Für Kinder, die in einem anderen Monat im Jahr 2020 Kindergeldanspruch haben, wird der Kinderbonus unter Umständen zu einem anderen Zeitpunkt in zwei Raten gezahlt.
Leben Eltern getrennt, erhält der alleinerziehende Elternteil, der auch das Kindergeld bekommt, den Bonus. Der Unterhaltspflichtige kann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, vorausgesetzt er zahlt den Mindestunterhalt oder mehr oder das Kind wird hälftig betreut. So sollen beide Elternteile vom Kinderbonus profitieren können.
Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet. Außerdem wird der Bonus nicht beim Kinderzuschlag und Wohngeld als Einkommen berücksichtigt.
Warum kommt der Bonus in Raten? Weil so ein starker, konzentrierter Konjunkturimpuls gesetzt werden soll, der von den Familien direkt genutzt werden kann. Außerdem würden nachteilige Folgen im Zusammenspiel von Kindesunterhalt und Unterhaltsvorschuss vermieden. Würde die Summe auf einmal gezahlt, hätte dies zur Folge, dass Kinder getrennt lebender Eltern, für die der andere Elternteil keinen Unterhalt zahlt, mehr Geld zur Verfügung hätten, als Kinder, bei denen der andere Elternteil Unterhalt zahlt. Denn: Der Unterhaltsvorschuss, den die Kinder ohne Unterhaltszahlungen in der Regel bekommen, wäre in diesem Falle höher als der Mindestunterhalt, so das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
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