2020: Knapp 17 Millionen Rabattarzneimittel nicht verfügbar
Kein Tag ohne Lieferengpass? Auch im vergangenen Jahr waren die Lieferengpässe auf einem hohen Niveau. Zwar konnte kein Negativrekord erreicht werden, aber von echter Entspannung kann auch keine Rede sein. 2020 waren knapp 17 Millionen Rabattarzneimittel nicht verfügbar, wie eine Auswertung des Deutschen Arzneiprüfungsinstitutes (DAPI) im Auftrag des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) zeigt.
Lieferengpässe bedeuten Stress und kosten Zeit – wie eine Studie zeigt, verbringt das Apothekenpersonal pro Woche im Durchschnitt 6,3 Stunden damit, den Mangel zu verwalten; sprich nach einer Lösung zu suchen, um die Patient:innen versorgen zu können. Und auch wenn die Apotheken während der Pandemie mehr Beinfreiheit im Rahmen der Arzneimittelversorgung zugesprochen bekommen haben, ist der Aufwand groß – weiß auch der DAV-Vorsitzende Thomas Dittrich.
„Die Apotheken betreiben jeden Tag einen großen personellen und logistischen Aufwand, um ihre Patienten mit gleichwertigen Austauschpräparaten zu versorgen, wenn ein bestimmtes Medikament eines bestimmten Herstellers nicht lieferbar ist. Seit Beginn der Corona-Pandemie vor mehr als einem Jahr ist das besonders herausfordernd, da zusätzlich auch noch die Kontakte reduziert, also wiederholte Apothekenbesuche vermieden werden sollten. Blutdrucksenker, Magensäureblocker und Schmerzmittel gehörten 2020 zu den am stärksten von Lieferengpässen betroffenen Arzneimittelgruppen.“
17 Millionen Rabattarzneimittel nicht verfügbar
In Zahlen: Im Jahr 2020 waren 16,7 Millionen Rabattarzneimittel nicht verfügbar. Das Ranking führt Candesartan mit 2,1 Millionen Packungen an. Es folgen das Antidiabetikum Metformin und der Protonenpumpenhemmer Pantoprazol mit je 700.000 Packungen, Ibuprofen mit 600.000 Packungen und Metoprolol mit 500.000 Packungen. Laut DAPI wurden 2020 insgesamt etwa 643 Millionen Arzneimittel zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben.
Die gute Nachricht zum Schluss: Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung sorge für eine Entschärfung der Problematik. „Die Corona-Gesetzgebung hat den Apotheken bei Lieferengpässen geholfen, die Patienten schneller mit Austauschpräparaten zu versorgen“, so Dittrich: „Die damals eingeführte SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung gibt den Apotheken mehr Flexibilität, mit der sie auch sehr verantwortungsvoll umgehen. Diese pharmazeutische Beinfreiheit beim Einsatz vorrätiger Medikamente sollte unabhängig von der Pandemie erhalten bleiben. Lieferengpässe waren schon vor Corona da, und es wird sie auch danach geben.“
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