10 Prozent mehr Tarifbindung = 7,5 Millionen Urlaubsreisen
„Tariflöhne müssen wieder die Regel werden und dürfen nicht die Ausnahme bleiben“, heißt es im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD. Denn aktuell profitiert hierzulande im Schnitt nur jede/r Zweite davon. Dabei fällt das Gehalt mit Tarifvertrag durchschnittlich 11 Prozent höher aus. Mehr noch: 10 Prozent mehr Tarifbindung bedeuten rund 7,5 Millionen zusätzliche Urlaubsreisen.
Nur rund die Hälfte der Beschäftigten genießt hierzulande aktuell Tarifbindung. Unter den PTA ist der Anteil der Tarifbeschäftigten zwar deutlich höher, dennoch gibt es zahlreiche Kolleg:innen, die nicht nach Tarif beschäftigt und auch bezahlt werden. Die Folgen sind meist deutliche Abweichungen, und zwar nicht nur beim Gehalt. Letzteres fällt laut dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) im Vergleich rund 11 Prozent höher aus, wenn Tarifbindung besteht. Unterschiede gibt es auch bei Urlaubsgeld und Co.
Kein Wunder, dass immer wieder die Forderung nach mehr Tarifbindung aufkommt, die auch die neue Bundesregierung laut Koalitionsvertrag in den Blick nimmt. „Unser Ziel ist eine höhere Tarifbindung“, heißt es dort. Wie sich dies konkret auswirken könnte, zeigt der DGB in einem Tarifrechner.
10 Prozent mehr Tarifbindung ermöglichen zusätzliche Urlaubsreisen
Steigt die durchschnittliche Tarifbindung demnach um 10 Prozentpunkte auf rund 60 Prozent, würden rund 3 Millionen mehr Beschäftigte profitieren. Das Plus beim Einkommen würde dabei rund 11,6 Milliarden Euro umfassen. Im Schnitt entspräche das fast 7,5 Millionen zusätzlichen Urlaubsreisen nach Mallorca (Kosten von 1.544 Euro/Peron), die sich Beschäftigte dadurch leisten, könnten wie der DGB an einem konkreten Beispiel deutlich macht.
Doch damit nicht genug. Denn weil mit einem höheren Einkommen auch die Beiträge zur Sozialversicherung steigen würden – um knapp 8,3 Milliarden Euro –, fiele auch die spätere Rente höher aus. Pro Person seien demnach laut DGB ein Rentenplus von 354 Euro drin. Hinzukommen fast 4,9 Milliarden Euro an Steuern, die für Investitionen zur Verfügung stünden, beispielsweise für den Bau von fast 500 Schulen.
Bei einer weiteren Stärkung der Tarifbindung würden die Verbesserungen entsprechend noch deutlich höher ausfallen. „Diese Beispiele verdeutlichen: Mehr Tarifbindung bringt nicht nur den Beschäftigten selbst mehr Geld, sondern stärkt auch die öffentlichen Kassen und damit die Gesellschaft als Ganzes“, heißt es vom DGB.
Zur Methodik: Für die Berechnungen wurden Daten der Verdiensterhebung (VE) des Statistischen Bundesamtes genutzt, die dem DGB exklusiv zur Verfügung gestellt wurden. Der Referenzzeitpunkt der Datenerhebung ist April 2024. Die eigentlichen Berechnungen erfolgten dann durch den DGB.
Arbeits- vs. Tarifvertrag
Zur Erinnerung: „Das Besondere an einem Tarifvertrag ist, dass die ausgehandelten Arbeitsbedingungen für die Mitglieder in den Verbänden unmittelbar und zwingend gelten“, stellt der DGB klar. Somit muss – anders als beim Arbeitsvertrag – nicht jede/r Beschäftigte einzeln für sich verhandeln. Das gilt zumindest, sofern Tarifbindung besteht. Dies ist der Fall, wenn beide Seiten – also Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber:in – Mitglied in der jeweiligen Tariforganisation sind. Bestehen beide Vereinbarungen parallel, gilt in Sachen Arbeitsvertrag vs. Tarifvertrag stets die für Arbeitnehmer:innen günstigste Regelung.
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