PTA sollen unter Aufsicht impfen dürfen
Apotheker:innen sollen Impfungen delegieren können, unter anderem an PTA. So sieht es ein Änderungsantrag zum Apothekenversorgung- und Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) vor.
Die Fraktionen CDU, CSU und SPD haben in ihrem Änderungsantrag die Delegation von Impfungen an PTA, Pharmazieingenieur:innen sowie Pharmazeut:innen im Praktikum (PhiP) nach erfolgreicher ärztlicher Schulung aufgenommen.
PTA dürfen dann Impfstoffe nur unter Aufsicht des/der delegierenden Apotheker:in verabreichen. Entsprechend sind Name und Bestätigung der Person, die den Impfstoff verabreicht hat, und im Fall einer Delegation der Verabreichung des Impfstoffs das Namenszeichen des/der Apotheker:in, der/die die Impfung beaufsichtigt hat, zu dokumentieren.
Aufklärung, Anamnese, Einholen der Einwilligung der zu impfenden Person sowie die Impfdokumentation nach § 22 Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollen jedoch im Aufgabenbereich der impfberechtigten Apotheker:innen liegen.
Zudem soll die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer ein Curriculum für die ärztliche Schulung entwickeln. Die ärztliche Schulung hat insbesondere die Vermittlung der folgenden Inhalte zu umfassen:
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Verabreichung der Impfstoffe und
- Kenntnis von Notfallmaßnahmen bei eventuellen akuten Impfreaktionen sowie Fähigkeiten und Fertigkeiten zur Durchführung der Notfallmaßnahmen.
Durch die Begrenzung der Delegation sei für das zu beaufsichtigende Personal eine weniger umfangreiche ärztliche Schulung vorzusehen.
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