Substitutionsmittelrezept: Bye, bye „Z“
Nicht nur das Höchstmengen-A wird zum 8. April abgeschafft. Auch der Buchstabe „Z“ auf dem Substitutionsmittelrezept hat ausgedient.
Weil der Buchstabe „Z“ künftig – ab dem 8. April – nicht mehr auf dem Substitutionsmittelrezept einen Platz finden muss, gibt es eine Retaxfalle weniger, denn wurde die vorgegebene Reihenfolge nicht eingehalten, drohte eine Absetzung. Rückblick: Die Vorgaben zur Verordnung von Substitutionsmitteln sind in der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) zu finden.
Grundlage ist die „Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung“ vom 23. März.
Schluss mit dem „Z“ auf dem Substitutionsmittelrezept
Auf der Verordnung sind verschiedene Buchstaben und Kombinationen anzugeben. Denn ein Substitut kann im Rahmen der Sichtvergabe – in der Arztpraxis oder Apotheke – oder als Take-Home-Bedarf verordnet werden. Der Buchstabe „S“ steht für Substitutionsverordnung, „SZ“ für Substitution im Sichtbezug und „ST“ für Take-Home-Verordnung. Die Reihenfolge der Buchstaben ist in der BtMVV vorgegeben, und zwar in § 5 BtMVV: „Die Verschreibung ist nach dem Buchstaben ‚S‘ zusätzlich mit dem Buchstaben ‚Z‘ zu kennzeichnen.“ Und: „Die Verschreibung ist nach dem Buchstaben ‚S‘ zusätzlich mit dem Buchstaben ‚T‘ zu kennzeichnen.“ Doch mit dem „Z“ ist Schluss. Der Passus wurde gestrichen. Darum wird es nur noch die Buchstaben-Kombi „ST“ geben.
Ärzt:innen können das Substitutionsmittel „grundsätzlich in der für bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage benötigten Menge oder in begründeten Einzelfällen in der für bis zu 30 aufeinanderfolgende Tage benötigten Menge“ verordnen. In einem Zeitraum von 30 Tagen hat mindestens eine persönliche Konsultation von Ärzt:in und Patient:in stattzufinden. Zudem kann der/die substituierende Ärzt:in patientenindividuelle Zeitpunkte festlegen, zu denen Teilmengen des verschriebenen Substitutionsmittels in der Apotheke an den/die Patient:inn oder die Praxis abgegeben oder zum unmittelbaren Verbrauch überlassen werden sollen.
Eine Substitutionstherapie erhalten Patient:innen, die durch den Missbrauch illegal erworbener Opioide abhängig geworden sind. Ziel der Ersatztherapie ist der Weg zurück ins Leben – zurück in die Gesellschaft – durch Substanzfreiheit und Verbesserung der gesundheitlichen und sozialen Situation. Substitutionspatient:innen können unter anderem Methadon, Levomethadon, Buprenorphin, retardiertes Morphin und Diamorphin erhalten und werden zudem psychologisch betreut.
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