Hilfsmittel-Ausschreibungen: Mehraufwand & Retaxrisiko für Apotheken?
Mit der Notfallreform hat der Bundestag die Wiedereinführung von Hilfsmittel-Ausschreibungen beschlossen. Für Apotheken bedeutet das nicht nur erhebliche bürokratische Belastungen, sondern auch ein deutlich steigendes Retaxationsrisiko.
Die Wiedereinführung der HiMi-Ausschreibung könnte direkte negative Folgen für die Versorgungsqualität haben. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) warnt davor, dass eine patientengerechte Versorgung erschwert wird, wenn die individuelle Beratung und Einweisung von der eigentlichen Abgabe entkoppelt werden.
Apotheken können ihren Versorgungsauftrag bei zu restriktiven vertraglichen Vorgaben der Krankenkassen kaum noch flächendeckend erfüllen. Selbst wenn ein benötigtes Hilfsmittel vorrätig ist und sofort abgegeben werden könnte, droht bei fehlender Vertragsberechtigung der Ausfall der Vergütung.
Akutversorgung im Ernstfall verzögert
Beratung und Einweisung in die richtige Anwendung sollten idealerweise persönlich bei der Hilfsmittelabgabe erfolgen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass Patientinnen und Patienten das Produkt therapiegerecht nutzen.
Dass dies durch exklusive Verträge ins Stocken gerät, haben vergangene Ausschreibungen – etwa bei Inhalationsgeräten – bereits gezeigt: Während das Arzneimittel sofort verfügbar war, durfte das passgenaue Inhalationsgerät aufgrund von Exklusivverträgen nicht direkt mitgegeben werden. Betroffene mussten teils tagelang auf die Belieferung durch den Ausschreibungsgewinner warten oder das Gerät vorerst eigenständig finanzieren. Solche Hürden gefährden stabile Versorgungsprozesse im Akutfall erheblich.
Mehr Bürokratie, Retaxationsrisiken und wirtschaftlicher Druck
Zusätzlich zu den vertraglichen Hürden führen die Kassenvorgaben zu erheblichem Prüfaufwand. Der DAV kritisiert, dass Bürokratie und Fehlerquellen auf die Leistungserbringer abgewälzt werden.
Erschwerend kommt hinzu: Bereits in den Jahren 2027 und 2028 soll die Hilfsmittelversorgung durch einen pauschalen dreiprozentigen Abschlag auf Rechnungsebene belastet werden. Führen Krankenkassen diesen Abschlag ohne rechtssichere und bundeseinheitliche Logik aus, entstehen zusätzliche Retaxationsrisiken. Für viele Apotheken stellt sich damit die Frage, ob sich die Bevorratung, die Personalvorhaltung und etablierte Versorgungsprozesse wirtschaftlich überhaupt noch tragen.
Breit aufgestellter Protest: Aufruf an den Vermittlungsausschuss
Der DAV steht mit seiner Kritik nicht allein. Ein Bündnis aus Selbsthilfeorganisationen und der Initiative Faktor Lebensqualität hat sich gemeinsam an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder gewandt. Sie fordern, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um die Wiedereinführung der Ausschreibungen (§ 127 Abs. 1c und 1d SGB V) vollständig zu stoppen.
Besonders sensible Bereiche wie die Stoma-, Katheter- sowie die ableitende und aufsaugende Inkontinenzversorgung benötigen eine verlässliche und individuell abgestimmte Betreuung. In der Vergangenheit führten Ausschreibungen in diesen Bereichen häufig zu erzwungenen Versorgerwechseln, minderwertigen Produkten sowie gesundheitlichen Folgeschäden wie Hautirritationen und Infektionen.
Sollte eine vollständige Streichung im Vermittlungsausschuss nicht durchsetzbar sein, fordern die Verbände zumindest die verbindliche Ausnahme dieser sensiblen Versorgungsbereiche sowie klare Qualitätskriterien und eine Einbindung der Selbsthilfe bei der bis Ende 2029 geplanten Evaluation.
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