Apothekenreform in Kraft: Das gilt jetzt bei Austausch, Skonto und Öffnungszeiten
Auch der letzte Teil der Apothekenreform ist durch. Es geht um das Honorar, um Skonto und um einige praktische Fragen. Hier erfährst du die wichtigsten Neuerungen.
Apotheken können vom Großhandel wieder Skonto bekommen, außerdem sollen sie das Honorar ab 2028 mit den Krankenkassen verhandeln. Bei der Abgabe von Rx-Arzneimitteln ohne Rezept können 5 Euro einschließlich Umsatzsteuer berechnet werden.
Mehr Flexibilität soll es bei den Öffnungszeiten geben: In der Zeit von Montag bis Freitag sollen Apotheken für jeweils mindestens sechs Stunden während der ortsüblichen Geschäftszeiten geöffnet haben, darüber hinaus liegt es im Ermessen der Inhaberin oder des Inhabers.
Weitere Verkürzungen sind möglich: Apotheken können für Mittwochnachmittage, den 24. Dezember und den 31. Dezember oder für die Dauer der Betriebsferien von der Dienstbereitschaft befreit werden, wenn die Arzneimittelversorgung in dieser Zeit durch eine andere Apotheke sichergestellt ist. Diese Apotheke kann sich auch in einer anderen Gemeinde befinden, darf aber im Regelfall nicht mehr als 25 Straßenkilometer entfernt sein. Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, kann die Schließung auch außerhalb der genannten Zeit erlaubt werden.
Beim Austausch von nicht verfügbaren Arzneimitteln soll ein Zuschlag in Höhe von 50 Cent sowie die Umsatzsteuer vergütet werden. Und: Darreichungsformen können in Akutfällen ab 18:30 Uhr ausgetauscht werden – unabhängig davon ob die Apotheke Notdienst hat.
In Filialverbünden soll künftig nur noch ein Labor vorgehalten werden müssen. Tee-Ecken sollen ganz entfallen können. Bei der Verarbeitung von Fertigarzneimitteln in Rezepturen soll nur noch der Präparatename angegeben werden und nicht mehr die komplette Zusammensetzung. Prüfzertifikate ersparen die Identitätsprüfungen bei Ausgangsstoffen.
Rechtstexte sollen aber weiter in physischer Form vorliegen – für den Fall eines Stromausfalls. Auch der Katalog an Arzneiformen, die in der Apotheke hergestellt werden müssen, wird nicht gestrichen.
Auch Opioide in transdermaler und in transmucosaler Darreichungsform sollen in der Apotheke vorrätig gehalten werden müssen.
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