Cannabis-Blüten mit verkürzter Haltbarkeit
Für Cannabis-Blüten der Firma Aurora gilt eine kürzere Haltbarkeit als auf dem Gebinde angegeben. Betroffen ist eine Charge Pedanios 22/1, wie Fagron in einem Informationsschreiben mitteilt.
Für Gebinde von Pedanios 22/1 (Ghost Train Haze) mit der Chargenbezeichnung E211 gilt eine kürzere Haltbarkeit als bisher angenommen. Dies ist das Ergebnis laufender Stabilitätsuntersuchungen. Das Analysenzertifikat der Cannabisblüten wurde entsprechend korrigiert. Blüten der betroffenen Charge haben eine Haltbarkeit bis 07/2025 und nicht wie angegeben 10/2025.
Die Qualität sei nicht beeinträchtigt, daher sollen keine Rücksendung vorgenommen werden.
Anfang Juni rief Mediprocan Cannabisblüten der Sorte African Ruby in einer Charge zurück; aus Sicherheitsgründen. Denn es besteht der Verdacht, dass die Charge 2500101 mit Schimmel befallen ist.
Zudem sorgt derzeit der Entwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes für Wirbel. Dieser sieht ein Versandverbot für Blüten vor und schließt nicht nur die Erstverschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken per Videosprechstunde aus, sondern sieht auch vor, dass für eine Folgeverschreibung eine Konsultation pro vier Quartale vorgesehen ist (bei Gemeinschaftspraxen müssen die Folgerezepte nicht von derselben Ärztin oder demselben Arzt, aber in derselben Arztpraxis ausgestellt werden).
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