Warnung vor Cannabinoiden in Lebensmitteln
Seit rund einem halben Jahr greift hierzulande die Teil-Legalisierung von Cannabis. „Kiffen“ ist somit unter gewissen Voraussetzungen erlaubt. Doch auch abseits davon erfreuen sich die Inhaltsstoffe der Cannabispflanze großer Beliebtheit. So sind Cannabinoide immer häufiger in Lebensmitteln zu finden, warnt aktuell das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) und weist auf Gefahren hin.
Demnach wurden 2023 insgesamt rund 4.700 Meldungen zu potenziell gesundheitsgefährdenden Lebensmitteln, Futtermitteln und Lebensmittelkontaktmaterialien im Europäischen Schnellwarnsystem RASFF ausgetauscht – ein neuer Höchststand, informiert das BVL. Immer stärker in den Fokus rücken dabei laut den Expert:innen Cannabinoide in Lebensmitteln wie Keksen, Gummidrops, Honig und Softdrinks.
Denn obwohl zahlreiche Produkte mit Cannabinoiden – beispielsweise mit Cannabidiol (CBD) – in der EU als neuartig eingestuft und somit ohne Zulassung nicht verkehrsfähig sind, verdoppelte sich der Anteil an Meldungen zu entsprechenden Produkten im letzten Jahr. Bei den meisten betroffenen Produkten handelte es sich dabei um CBD-haltige Lebensmittel, in einigen konnte jedoch auch das psychoaktive Cannabinoid Hexahydrocannabinol (HHC) nachgewiesen werden.
Übrigens: Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA setzt für eine Zulassung voraus, dass CBD-haltige Lebensmittel nachweislich für einen normalen Verzehr geeignet sind. Der Grund: Während im Zusammenhang mit der Behandlung von Erkrankungen Nebenwirkungen von CBD akzeptabel seien, sofern der entsprechende Nutzen überwiegt, sei dies bei Lebensmitteln nicht der Fall.
Cannabinoide in Lebensmitteln: Gefahr für Kinder
Das Problem: Zahlreiche Produkte richten sich speziell an Kinder und Jugendliche. Hinzukommt ein mögliches Verwechslungspotenzial. Demnach wurden im letzten Jahr allein 20 Lebensmittel mit Cannabinoiden gemeldet, die mit handelsüblichen Erzeugnissen verwechselt werden könnten. Dazu zählen laut den Expert:innen Gummidrops, Kaugummis, Honig, Sirup, Softgetränke und Kekse. Somit steigt die Gefahr von gesundheitlichen Folgen. So besteht bei Kindern durch ihr geringeres Körpergewicht die Gefahr, beispielsweise empfohlene Grenzwerte zu überschreiten, wie das Bundesinstitut für Risikobewertung informiert.
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