Preisanker überschritten: Arztrücksprache nötig?
Ist ein Arzneimittel nicht lieferbar und muss ausgetauscht werden, gilt: Das abgegebene Präparat darf nicht teurer sein als das verordnete. …




Ist ein Arzneimittel nicht lieferbar und muss ausgetauscht werden, gilt: Das abgegebene Präparat darf nicht teurer sein als das verordnete. …
Das Lieferengpass-Gesetz (ALBVVG) hat die Corona-Sonderregeln abgelöst. Die Austauschregeln sind seit dem 1. August an die Nichtverfügbarkeit gekoppelt. Somit ist …
N-Bereich und N-Bezeichnung sind in § 2 Rahmenvertrag definiert. Weil in einen Normbereich verschiedene Packungsgrößen fallen können, stellt sich die …
Seit dem 1. August gelten die neuen erleichterten Abgaberegeln. Eigentlich sollte alles klar sein. Eigentlich. Denn in der Praxis stellen …
Die Überführung der Produktgruppe 03 in die PG 30 hat in den Apotheken für Wirbel gesorgt. Seit dem 1. September …
Auch wenn unbedeutende Formfehler schon lange kein Retaxgrund mehr sind und die Möglichkeit der Nullretax durch das Lieferengpassgesetz eingeschränkt wurden, …
Das Patent von Revlimid (Lenalidomid, Celgene) ist seit einiger Zeit ausgelaufen. Generika sind verfügbar und Rabattverträge müssen bedient werden. Die …
Das Entlassrezept sorgt in den Apotheken für Ärger. Zum einen sind die formellen Anforderungen so komplex, dass kaum eine Verordnung …
Der Hilfsmittelversorgungsvertrag der Betriebskrankenkassen (BKK) wird ab dem 1. September bundeseinheitlich neu geregelt. Somit werden alle Einzelverträge der verschiedenen Betriebskassen …
Das Aut-idem-Kreuz darf nur von Verschreibenden gesetzt und auch wieder aufgehoben werden. Die Ausnahmen der Pandemie gelten nicht mehr. Wird …
Newsletter
- direkt in dein Postfach
ist ein Produkt der ELPATO Medien GmbH
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen