Notfall-Pille
Aristo Pharma GmbH
Das Wichtigste zur Notfall-Pille
- Die Notfall-Pille ist keine Abtreibungspille. Sie ist ein rezeptfreies Arzneimittel, welches den Eisprung um 5 Tage verschiebt, sodass eine Befruchtung verhindert wird. Ist bereits eine Schwangerschaft eingetreten, kann die Pille danach nichts mehr ausrichten. Sie wirkt nicht abortiv.
- Die Pille danach sollte schnellstmöglich eingenommen werden. Levonorgestrel kann bis zu 72 Stunden (3 Tage) und Ulipristalacetat bis zu 120 Stunden (5 Tage) nach dem ungeschützten Geschlechtsverkehr eingenommen werden.
- Die Notfall-Pille darf an Dritte abgegeben werden. Stellen Sie im Beratungsgespräch sicher, dass die abholende Person umfassend Auskunft geben kann. Im Zweifel sollte die Frau angerufen werden. Eine weitere Möglichkeit: Markieren Sie die wichtigsten Passagen in der Gebrauchsinformation mit einem Textmarker und weisen Sie die Abholerin/ den Abholer darauf hin.
- Die Abgabe der Notfall-Pille auf Vorrat ist nicht verboten, aber auch hier sollte eine ausführliche Aufklärung zum Gebrauch stattfinden und auch Informationsmaterial mitgegeben werden, damit die Patientin im Fall der Fälle (z. B. Urlaub im Ausland) alle Informationen sofort zur Verfügung hat
- Die Abgabe der Notfall-Pille ist nicht dokumentationspflichtig.
- Bei der Beratung von Patientinnen, die Leberfunktionsstörungen oder schweres Asthma haben oder CYP3A4-Induktoren eingenommen haben, müssen besondere Hinweise beachtet werden. Die wichtigsten Informationen zur Beratung finden Sie im Beratungsleitfaden Notfall-Pille.
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