Apothekenprotesttag: Was müssen Angestellte beachten?
Am 23. März wird zum bundesweiten Apothekenprotest aufgerufen. In Berlin, Düsseldorf, Hannover und München sind Kundgebungen und Demonstrationen geplant. Patient:innen werden in den notdiensthabenden Apotheken versorgt. Doch was bedeutet der Protest für Apothekenteams, wenn die Türen geschlossen bleiben und was ist der Unterschied zum Streik? Die Adexa liefert die Antworten.
Protest vs. Streik
„Ein Streik ist eine planmäßige, gemeinschaftliche Arbeitsniederlegung von Arbeitnehmern, die von Gewerkschaften organisiert wird und sich in der Regel auf Tarifverhandlungen bezieht“, stellt die Adexa klar.
Beim Protesttag, der von Apothekenleitungen beziehungsweise Apothekerverbänden ausgeht und sich an die Politik richtet, handelt es sich um keinen Streik im arbeitsrechtlichen Sinne. Die Apothekenteams fordern von der Politik die Umsetzung der versprochenen Honorarerhöhung und bessere Rahmenbedingungen.
Wer macht mit?
Ob eine Apotheke am 23. März geschlossen bleibt und sich dem Protesttag anschließt, liegt in der Entscheidung der Apothekenleitung. Das bedeutet: Angestellte können nicht selbst entscheiden, ob sie am Protest teilnehmen.
Entscheidet die Apothekenleitung, sich nicht am Protest zu beteiligen, bleibt die Apotheke regulär geöffnet.
Apotheke schließt: Kein Weisungsrecht
Schließt die Apotheke am 23. März ihre Türen und kommt dem Aufruf zum Protesttag nach, können Chef:innen ihre Angestellten nicht verpflichten, an einer Kundgebung oder Demonstration teilzunehmen. Hier kommt das Weisungsrecht laut Adexa an seine Grenzen.
Bezahlen müssen Chef:innen ihre Angestellten dennoch. Der Grund ist der sogenannte Annahmeverzug. Angestellte bieten ihre Arbeitsleistung an, können diese bei geschlossener Apotheke jedoch nicht erbringen. Somit besteht Lohnanspruch. Außerdem ist es nicht gestattet, die durch die Schließung ausgefallenen Stunden nacharbeiten zu lassen. Chef:innen können den Mitarbeitenden jedoch Arbeiten zuteilen, die bei geschlossener Apotheke erbracht werden können. Dazu gehören beispielsweise Inventur, Dokumentationen, Rezepturherstellung, Laborarbeit, Rezeptkontrolle und organisatorische Aufgaben.
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